Diskussion:Einkaufen für das Metalab
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Version vom 31. August 2016, 02:44 Uhr von Pk (Diskussion | Beiträge) ("zahlt in der Regel das Metalab die Hälfte" - TBD)
Ente führt aus:
- Wenn sehr teure Infrastruktur angeschafft wird, die allen zur Verfügung stehen soll, zahlt in der Regel das Metalab die Hälfte, nachdem genug Spenden für die andere Hälfte zusammengekommen sind (Beispiel: Drehbank, Witbox)
PK würde die Aussage gern etwas abändern und das 50:50 nicht allzufest als Regel einzementieren:
- Soll sehr teure Infrastruktur angeschafft werden, die allen zur Verfügung stehen soll, bitte bedenken: Es gab einige erfolgreiche Anschaffungen, bei der das Metalab die Hälfte übernahm, nachdem genug Spenden für die andere Hälfte zusammengekommen waren (Beispiel: Drehbank, Witbox). Das hat den Vorteil, dass es Leute gibt die diese auch wirklich nutzen möchten und sich wahrscheinlicher auch später noch darum kümmern werden. Die Entscheidung für eine Anschaffung wird dadurch natürlich wesentlich erleichtert.
- Da es nicht gut geht, dass das Metalab lediglich Anteilseignern an einem Gerät wird, so sind die Gelder der Mitzahlenden aber nur als gewidmete Spenden ans Lab akzeptabel. Das Lab kauft und ist dann alleiniger Eigentümer (und kann es zB unkompliziert in ein Anlagenverzeichnis aufnehmen). Wenn sich später aber einmal die Wege trennen, so hat ein Spender aber keinen Ansprüche mehr auf Rückerstattung, kann sich nicht auf einen Restwert/anteil bestehen. Das ist nicht unbedingt fair und so muss im Einzelfall entschieden werden, wie wichtig das Gerät für die Labgemeinschaft ist. Bei breiter Akzeptanz und ausreichend vorhandener Mittel ist ein Anschaffung allein aus Vereinsgeldern vorzuziehen. Spenden sind natürlich immer willkommen :)
Für die Einkaufen-Seite wäre die abgeänderte Formulierung wohl zu länglich.