2023-09-24 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ripper (Diskussion | Beiträge) Anträge wurden zurückgezogen. |
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| Ich reiche den folgenden Antrag zur Generalversammlung ein: | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Ich reiche den folgenden Antrag zur Generalversammlung ein: | ||
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(2) https://docs.google.com/document/d/1d5af-JSPKQSK3UFanzfzUXAiT2KEomtqvrmQftsqHxQ | (2) https://docs.google.com/document/d/1d5af-JSPKQSK3UFanzfzUXAiT2KEomtqvrmQftsqHxQ | ||
(3) Streitschlichtung und Ausschluss im Vereinsrecht von Heinz Karl Weitacher (Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Magister iuris an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz; betreut von ao. Univ.-Prof. Dr. Alfons Grünwald am Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht; März 2011) | (3) Streitschlichtung und Ausschluss im Vereinsrecht von Heinz Karl Weitacher (Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Magister iuris an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz; betreut von ao. Univ.-Prof. Dr. Alfons Grünwald am Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht; März 2011)</s></span> | ||
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| <s>Statuten-Ergaenzungsantrag:<br> | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Statuten-Ergaenzungsantrag:<br> | ||
§ 15 (5) Das Schiedsgericht kann ausschließlich in folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:<br> | § 15 (5) Das Schiedsgericht kann ausschließlich in folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:<br> | ||
(a) Interpretationsspielraum in den Vereinsstatuten, nicht jedoch Entscheidungen, die nicht den Vereinsstatuten entsprechen<br> | (a) Interpretationsspielraum in den Vereinsstatuten, nicht jedoch Entscheidungen, die nicht den Vereinsstatuten entsprechen<br> | ||
(b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br> | (b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br> | ||
(c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben</s> | (c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben</s> | ||
| <s>Es ist rechtlich ueberhaupt nicht geregelt, was dieses Schiedsgericht eigentlich beschliessen darf. Das heisst, auch so Dinge wie das komplette Vereinsvermoegen einer Person zu ueberweisen, kann Teil eines Beschlusses sein. Ob dieses Organ auch unilateral den Verein aufloesen kann, ist rechtlich nicht ganz definiert und daher unter Umstaenden auch moeglich. Nachdem diese Beschluesse endgueltig sind, kann nur ueber den traditionellen Rechtsweg dagegen Einspruch erhoben werden, nicht vereinsintern.</s><br> | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Es ist rechtlich ueberhaupt nicht geregelt, was dieses Schiedsgericht eigentlich beschliessen darf. Das heisst, auch so Dinge wie das komplette Vereinsvermoegen einer Person zu ueberweisen, kann Teil eines Beschlusses sein. Ob dieses Organ auch unilateral den Verein aufloesen kann, ist rechtlich nicht ganz definiert und daher unter Umstaenden auch moeglich. Nachdem diese Beschluesse endgueltig sind, kann nur ueber den traditionellen Rechtsweg dagegen Einspruch erhoben werden, nicht vereinsintern.</s><br> | ||
Antrag wurde zurückgezogen | Antrag wurde zurückgezogen | ||
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| Die Generalversammlung hebt den GV Beschluss vom 2.8.2023 über den Ausschluss von Claire Xenia auf. Stattdessen ist jetzt ihre Mitgliedschaft seit diesem Stichtag auf ruhend gestellt. | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Die Generalversammlung hebt den GV Beschluss vom 2.8.2023 über den Ausschluss von Claire Xenia auf. Stattdessen ist jetzt ihre Mitgliedschaft seit diesem Stichtag auf ruhend gestellt.</s></span> | ||
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| Die Generalversammlung hebt das Hausverbot von Claire Xenia auf. | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Die Generalversammlung hebt das Hausverbot von Claire Xenia auf. </s></span> | ||
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| Die Generalversammlung beschließt, dass jenes Mitglied, das Claire Xenia in ihrem Statement vom 29. Juli nur als “die andere Person” identifiziert, für die nächsten 2 Jahre Montags nur in Ausnahmefällen ins Metalab kommen soll. Solche Ausnahmefälle sind Claire über die Anlaufstelle mindestens zwei Wochen im voraus bekannt zu geben. | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Die Generalversammlung beschließt, dass jenes Mitglied, das Claire Xenia in ihrem Statement vom 29. Juli nur als “die andere Person” identifiziert, für die nächsten 2 Jahre Montags nur in Ausnahmefällen ins Metalab kommen soll. Solche Ausnahmefälle sind Claire über die Anlaufstelle mindestens zwei Wochen im voraus bekannt zu geben.</s></span> | ||
| Der eMail-thread “Mitteilung Vereinsausschluss [Ticket#584510]” [1] allein spricht Bände, wenn man ihn in den Kontext von dem stellt, was Claire in ihrer Einberufung des Schiedsgerichts [2] über ihre Erfahrungen mit dem Vorstand schreibt, und was sie in ihrem Statement vom 29. Juli [3] über den Vorfall selbst schreibt. | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Der eMail-thread “Mitteilung Vereinsausschluss [Ticket#584510]” [1] allein spricht Bände, wenn man ihn in den Kontext von dem stellt, was Claire in ihrer Einberufung des Schiedsgerichts [2] über ihre Erfahrungen mit dem Vorstand schreibt, und was sie in ihrem Statement vom 29. Juli [3] über den Vorfall selbst schreibt. | ||
Der Vereinsausschluss ist die strengste Strafe, die ein Verein verhängen kann. Ein Ausschluss sollte nur nach gewissenhafter Prüfung der Umstände erfolgen, und in jedem Fall sollte eine Prüfung stattfinden, ob ein milderes Mittel bereits ausreicht. Der Vorstandsbeschluss zum Ausschluss von Claire lässt nicht erkennen, dass solche Prüfungen stattgefunden haben. Das ist besonders bedenklich in Anbetracht der Tatsache, dass Claire sogar selbst ein solches milderes Mittel in ihrem Statement vorgeschlagen hat, das der Vorstand hätte prüfen müssen. | Der Vereinsausschluss ist die strengste Strafe, die ein Verein verhängen kann. Ein Ausschluss sollte nur nach gewissenhafter Prüfung der Umstände erfolgen, und in jedem Fall sollte eine Prüfung stattfinden, ob ein milderes Mittel bereits ausreicht. Der Vorstandsbeschluss zum Ausschluss von Claire lässt nicht erkennen, dass solche Prüfungen stattgefunden haben. Das ist besonders bedenklich in Anbetracht der Tatsache, dass Claire sogar selbst ein solches milderes Mittel in ihrem Statement vorgeschlagen hat, das der Vorstand hätte prüfen müssen. | ||
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Der obenstehenden Antrag 3 hat nur das Ziel, einen Zustand zu schaffen, in dem beide Personen das Metalab nutzen können. Der Beschluss von Antrag 3 durch die GV soll insbesondere nicht als Beschluss oder Urteil der GV über Schuld oder Unschuld der anderen Person in dem zugrundeliegenden Konflikt angesehen werden. Das wäre weder die Aufgabe der GV, noch liegen ihr die Information vor, die für die Beantwortung dieser Frage notwendig wäre. | Der obenstehenden Antrag 3 hat nur das Ziel, einen Zustand zu schaffen, in dem beide Personen das Metalab nutzen können. Der Beschluss von Antrag 3 durch die GV soll insbesondere nicht als Beschluss oder Urteil der GV über Schuld oder Unschuld der anderen Person in dem zugrundeliegenden Konflikt angesehen werden. Das wäre weder die Aufgabe der GV, noch liegen ihr die Information vor, die für die Beantwortung dieser Frage notwendig wäre. | ||
[1] https://i.imgur.com/K4Bhht4.png | [1] https:// i.imgur.com/K4Bhht4.png | ||
[2] https://docs.google.com/document/d/17H8wckK0fQ_MXM9nC6aKRSZos5xuvyRppOvxtTLANhU | [2] https://docs.google.com/document/d/17H8wckK0fQ_MXM9nC6aKRSZos5xuvyRppOvxtTLANhU | ||
[3] https://docs.google.com/document/d/10Ni_Maj5d9PODRutJtJNRbOPIvfW2vz-NibTkuXFcZ4 | [3] https://docs.google.com/document/d/10Ni_Maj5d9PODRutJtJNRbOPIvfW2vz-NibTkuXFcZ4 | ||
Anmerkung: Dieser Antrag verstößt vermutlich gegen Paragraph 7 Absatz 1 der Statuten: "Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen." | Anmerkung: Dieser Antrag verstößt vermutlich gegen Paragraph 7 Absatz 1 der Statuten: "Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen."</s></span> | ||
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| Im letzten Jahr haben zunächst die Anlaufstelle, und nachher der Vorstand, Claire Xenia im Zusammenhang mit ihrem PTSD systematisch gemobbt, und gewartet, dass sie ihren breaking point erreicht, und etwas dummes macht, das ihnen einen Grund gibt, sie aus dem Verein zu werfen. Stattdessen hat Claire sich Mitte des Jahres dem Mobbing von Anlaufstelle und Vorstand entzogen, indem sie versucht hat, ohne deren Hilfe Wege zu finden, trotz ihres PTSD Zeit im Metalab zu verbringen. Daraufhin kam es am 12. Juli zu einem Treffen, das in diesem Zusammenhang nur als “Attentat” bezeichnet werden kann, und das Claire dann schließlich über ihren Breaking Point gepusht hat. Dann hat sie was dummes gemacht und wurde umgehend rausgeworfen. Dabei hat der Vorstand ihr nicht einmal den Respekt gezollt, diesen Rauswurf in ordentlicher Form zu begründen. Der Grund dafür ist offensichtlich: Sie wissen, dass jeder Versuch einer Begründung nur unterstreichen würde, wie unverhältnismäßig das war. | | <span style="font-size: 10pt; color: lightgrey;"><s>Im letzten Jahr haben zunächst die Anlaufstelle, und nachher der Vorstand, Claire Xenia im Zusammenhang mit ihrem PTSD systematisch gemobbt, und gewartet, dass sie ihren breaking point erreicht, und etwas dummes macht, das ihnen einen Grund gibt, sie aus dem Verein zu werfen. Stattdessen hat Claire sich Mitte des Jahres dem Mobbing von Anlaufstelle und Vorstand entzogen, indem sie versucht hat, ohne deren Hilfe Wege zu finden, trotz ihres PTSD Zeit im Metalab zu verbringen. Daraufhin kam es am 12. Juli zu einem Treffen, das in diesem Zusammenhang nur als “Attentat” bezeichnet werden kann, und das Claire dann schließlich über ihren Breaking Point gepusht hat. Dann hat sie was dummes gemacht und wurde umgehend rausgeworfen. Dabei hat der Vorstand ihr nicht einmal den Respekt gezollt, diesen Rauswurf in ordentlicher Form zu begründen. Der Grund dafür ist offensichtlich: Sie wissen, dass jeder Versuch einer Begründung nur unterstreichen würde, wie unverhältnismäßig das war. | ||
Die Generalversammlung beschließt die Einberufung eines Schiedsgerichts, so wie Claire das fordert, mit folgender Besonderheit. Das Schiedsgericht hat 3 Mitglieder, die wie folgt bestimmt werden. Jedes ordentliche Mitglied darf sich bis 1. Oktober bewerben, solange das Mitglied nicht eine andere Funktion ausübt (Vorstand, Rechnungsprüfis), Teil der Anlaufstelle ist, oder direkt am Konflikt beteiligt ist. Jene 3 Bewerber, die am längsten Mitglied im Metalab sind, bilden das Schiedsgericht. Den Vorsitz hat die älteste der drei Personen. | Die Generalversammlung beschließt die Einberufung eines Schiedsgerichts, so wie Claire das fordert, mit folgender Besonderheit. Das Schiedsgericht hat 3 Mitglieder, die wie folgt bestimmt werden. Jedes ordentliche Mitglied darf sich bis 1. Oktober bewerben, solange das Mitglied nicht eine andere Funktion ausübt (Vorstand, Rechnungsprüfis), Teil der Anlaufstelle ist, oder direkt am Konflikt beteiligt ist. Jene 3 Bewerber, die am längsten Mitglied im Metalab sind, bilden das Schiedsgericht. Den Vorsitz hat die älteste der drei Personen.</s></span> | ||
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