2024-05-20 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ordentliche Generalversammlung gemäß §9 unserer [[Statuten]]. <br>
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== Vorläufige Tagesordnung ==
 
== Vorläufige Tagesordnung ==
  
- Akkreditierung und Stimmkartenausgabe (ab 30 min bis 5 min vor Beginn)
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* Akkreditierung und Stimmkartenausgabe (ab 30 min bis 5 min vor Beginn)
- Begrüßung
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- Feststellung der Beschlussfähigkeit
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- Wahl der Protokollanten
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* Wahl der Protokollanten
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* Wahl der Wahlkommission  
- Bericht des Vorstands
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* Bericht des Vorstands
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- Entlastung des Vorstands
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* Entlastung des Vorstands
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* Entlastung der Rechnungsprüfung
- Anträge
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* Anträge
- Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für Vorstand und Rechnungsprüfung
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* Vorstellung der Kandidaturen für Vorstand und Rechnungsprüfung
- Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfung
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* Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfung
- Budgetplan
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* Budgetplan
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== Vorstandskandidaturen ==
 
== Vorstandskandidaturen ==
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Solltest $DU zu der Tätigkeit Fragen haben, melde dich beim [[Vorstand|aktuellen Vorstand]].  
 
Solltest $DU zu der Tätigkeit Fragen haben, melde dich beim [[Vorstand|aktuellen Vorstand]].  
  
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=== Rechnungsprüfung ===
 
=== Rechnungsprüfung ===
lt. § 14 Abs 1 der [https://github.com/Metalab/Statuten/blob/GV-2016-07-25/Metalab_statuten.pdf Statuten],
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lt. § 14 Abs 1 der [https://metalab.at/wiki/images/3/36/Metalab_statuten.pdf Statuten],
sind "zwei Rechnungsprüfer" zu wählen - es gibt hier ''keine'' Vertretungsfunktion, beide sind ''gleichberechtigt''
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sind "zwei Rechnungsprüfende" zu wählen - es gibt hier ''keine'' Vertretungsfunktion, beide sind ''gleichberechtigt''
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=== Moderation ===
 
=== Moderation ===
 
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=== Protokollant/in ===
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=== Protokollierende ===
 
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== Wir brauchen außerdem ... ==
 
== Wir brauchen außerdem ... ==
  
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| Ein exklusiver Tag muss mindestens 14 Tage vorher im Kalender eingetragen sein. Zusätzlich muss dieser 14 Tage vorher auf der internen Mailingliste angekündigt werden.
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| Wenn exklusive Tage öfter verschoben werden, ist es schwierig die Übersicht zu bewahren, insbesondere für Leute die nicht ständig in den Kalender schauen.
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| Vor und nach einer exklusiven Veranstaltung (z.B. Metainvasion-Day) darf 24 Stunden lang keine weitere exklusive Veranstaltung stattfinden. Bei eintägigen Veranstaltungen heißt also Samstag exklusiv, Freitag und Sonntag dürfen nicht exklusiv sein. Diese Regel gilt ab Juli 2024. Die schon eingetragenen Events im Mai und Juni sind davon also unberührt.
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| Dieser Antrag wurde mit den Menschen die aktuell die exklusiven Tage (Auti, ÖGS, Invasion) organisieren abgesprochen.
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| Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisici elit, sed eiusmod tempor incidunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquid ex ea commodi consequat. Quis aute iure reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint obcaecat cupiditat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.
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| Wie bei der [[2023-09-24_Generalversammlung/Protokoll#Sektion_.C3.84nderung_Code_of_Conduct_durch_das_Jour-Fixe_samt_Vorstandbechlu.C3.9F|letzten Generalversammlung beschlossen]] sollen hier alle Änderungen des Code of Conduct die in dem Zeitraum zur letzten GV passiert sind von der Generalversammlung bestätigt werden. Hier sind hauptsächlich Anpassungen an der einfachen Version passiert, siehe [https://metalab.at/wiki/index.php?title=Code_of_Conduct%2Feinfach&type=revision&diff=76524&oldid=75744 Vergleich einfache Version].
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| Änderungen in "§ 11: Vorstand":
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(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl, Kooptierung (Abs. 2) '''oder Nachrücken (Abs. 12)''' einer Nachfolge wirksam.  '''Bei einer stellvertrendenen Position, wird der Rückritt sofort wirksam; eine Nachbesetzung ist nicht notwendig.''' (Anmerkung: der fett markierte Teil ist zusätzlich)
  
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sowie neu hinzuzufügen:
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'''(12) Erklärt ein Vorstandsmitglied den Rückritt (Abs. 10), rückt die für die relevante Position gewählte Stellvertretung nach, wenn sie besetzt ist. Eine Kooptierung ist dazu nicht notwendig.'''
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(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, '''Schriftführender Person''', sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils  Stellvertretung von Obperson, '''Schriftführender Person''', sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. '''Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden.'''
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! Nummer !! Frage !! Link zur Diskussion / Verifikation !! Fragestellende Person
 
 
 
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== Protokoll ==
 
== Protokoll ==
  
 
* TBD
 
* TBD
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[[Kategorie:Generalversammlung]]

Aktuelle Version vom 17. Mai 2024, 17:57 Uhr

Was?

Die ordentliche Generalversammlung gemäß §9 unserer Statuten.
Mit Dolmetschung ÖGS <-> Deutsch.

Wann?

Montag, 2024-05-20, 18:00

Vorbesprechung

Um den Diskussionsbedarf bei der GV zu verringern wird es einen Termin zum Besprechen der Anträge geben:

Sonntag, 2024-05-12, 18:00

Wo?

Metalab Hauptraum

Vorläufige Tagesordnung

  • Akkreditierung und Stimmkartenausgabe (ab 30 min bis 5 min vor Beginn)
  • Begrüßung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Protokollanten
  • Wahl der Moderation
  • Wahl der Wahlkommission
  • Bericht des Vorstands
  • Bericht der Rechnungsprüfung
  • Entlastung des Vorstands
  • Entlastung der Rechnungsprüfung
  • Anträge
  • Vorstellung der Kandidaturen für Vorstand und Rechnungsprüfung
  • Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfung
  • Budgetplan
  • Sonstiges
  • Ende
  • Heimgehen, Schlafen

Vorstandskandidaturen

Das Team des Metalabvorstands besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen. Die Hauptpositionen sind Pflicht, die Stellvertreterpositionen optional.

Wie die Aufgabenverteilung in der Gruppe schlussendlich aussieht müssen sich die gewählten Personen in ihrer Vorstandsperiode ausmachen. Grundsätzlich sind die Tätigkeiten den jeweiligen Positionen zugewiesen, jedoch ist Hilfe dabei von anderen Vorstandsmitgliedern gerne gesehen.

Sich als Vorstand aufstellen heißt unter anderem Verantwortung zu übernehmen und ebenso muss einem bewusst sein, dass auch etwas Arbeit anfällt.

Solltest $DU zu der Tätigkeit Fragen haben, melde dich beim aktuellen Vorstand.

Obperson

Obperson Stellvertretung

Schriftführende Person

Schriftführende Stellvertretung

Kassaperson

Kassaperson Stellvertretung

Sonstige Kandidaturen

Rechnungsprüfung

lt. § 14 Abs 1 der Statuten, sind "zwei Rechnungsprüfende" zu wählen - es gibt hier keine Vertretungsfunktion, beide sind gleichberechtigt

Moderation

Protokollierende

Wir brauchen außerdem ...

Wahlhelfende

Anträge

Nummer Antragstext Begründung Link zur Diskussion / Verifikation Antragstellende Person
1 Ein exklusiver Tag muss mindestens 14 Tage vorher im Kalender eingetragen sein. Zusätzlich muss dieser 14 Tage vorher auf der internen Mailingliste angekündigt werden. Wenn exklusive Tage öfter verschoben werden, ist es schwierig die Übersicht zu bewahren, insbesondere für Leute die nicht ständig in den Kalender schauen. becca
2 Vor und nach einer exklusiven Veranstaltung (z.B. Metainvasion-Day) darf 24 Stunden lang keine weitere exklusive Veranstaltung stattfinden. Bei eintägigen Veranstaltungen heißt also Samstag exklusiv, Freitag und Sonntag dürfen nicht exklusiv sein. Diese Regel gilt ab Juli 2024. Die schon eingetragenen Events im Mai und Juni sind davon also unberührt. Dieser Antrag wurde mit den Menschen die aktuell die exklusiven Tage (Auti, ÖGS, Invasion) organisieren abgesprochen. luto
3 Wie bei der letzten Generalversammlung beschlossen sollen hier alle Änderungen des Code of Conduct die in dem Zeitraum zur letzten GV passiert sind von der Generalversammlung bestätigt werden. Hier sind hauptsächlich Anpassungen an der einfachen Version passiert, siehe Vergleich einfache Version. becca
4 Änderungen in "§ 11: Vorstand":

(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl, Kooptierung (Abs. 2) oder Nachrücken (Abs. 12) einer Nachfolge wirksam. Bei einer stellvertrendenen Position, wird der Rückritt sofort wirksam; eine Nachbesetzung ist nicht notwendig. (Anmerkung: der fett markierte Teil ist zusätzlich)

sowie neu hinzuzufügen: (12) Erklärt ein Vorstandsmitglied den Rückritt (Abs. 10), rückt die für die relevante Position gewählte Stellvertretung nach, wenn sie besetzt ist. Eine Kooptierung ist dazu nicht notwendig.

Link zum pull request becca
5 Änderungen in "§ 11: Vorstand":

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, Schriftführender Person, sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertretung von Obperson, Schriftführender Person, sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden.

Link zum pull request ncl

Anfragen an den Vorstand

  • Bezüglich des vergangenen Vereinsjahres ergeben sich immer wieder Fragen die möglicherweise bei dem Bericht des Vorstandes beantwortet werden könnten. Fragen können hier vor der GV bekannt gegegeben werden.
  • Bitte die Anfragenummern nicht verändern (behandelt sie wie UIDs)!
Nummer Frage Link zur Diskussion / Verifikation Fragestellende Person

Protokoll

  • TBD