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Sozialplenum: Unterschied zwischen den Versionen

Nomike (Diskussion | Beiträge)
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Luto (Diskussion | Beiträge)
Neue Regel zur Teilnahme während Hausverbot, beschlossen am Sozialplenum 03.05.2025
 
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== Mitmachen ==
== Mitmachen ==


Alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben. Eine Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf einmalig zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht um abzustimmen).  
Alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben. Eine Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf einmalig zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht um abzustimmen). Die Moderation des nächsten Sozialplenums oder das Sozialplenum selbst entscheidet, ob eine Person am Sozialplenum teilnehmen darf, wenn die Person ein Hausverbot hat.


In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden. Dazu vor dem Plenum bei core@metalab.at oder beim Vorstand melden.
In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden. Dazu vor dem Plenum bei core@metalab.at oder beim Vorstand melden.