Sozialplenum
Sozialplenum
Das Sozialplenum ist das Treffen für alle sozialen Themen im Metalab. Es trifft sich unregelmäßig und beschäftigt sich mit Keymember-Anträgen, sozialen Regeln, sozialen Vorfällen und der Weiterentwicklung unseres Zusammenlebens.
Es ist derzeit offen, wie oft es stattfindet. Alle 1-2 Monate war im Gespräch. Wenn schon länger kein Sozialplenum war, und du Bedarf hast, frag auf einem Jour_Fixe nach.
Mitmachen
Alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben. Eine Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht um abzustimmen). In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden.
Aufgaben
- Soziale Themen im Metalab besprechen.
- Soziale Regeln im Metalab aufstellen.
- Anfragen von neuen Keymembern. Das hat den Nebeneffekt, dass alle Keymember mindestens 1x auf einem Sozialplenum waren.
- Schlüssel mit Begründung entziehen.
- Strafen wie Hausverbote
- Leute ausschließen, zusammen mit dem Vorstand.
Da er für den Verein haftet, hat der Vorstand hat ein Vetorecht bei allen Beschlüssen. Entscheidungen sind erstmal gültig, bis der Vorstand abweichend entscheidet. In der Realität wird der Vorstand in die Entscheidung eingebunden.
Dokumentation der Entscheidungen in einem Ordner, der vor Ort von Mitgliedern einsehbar ist und im Vorstandsspind gelagert wird.
Entscheidungen können getroffen werden, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen.
Das Sozialplenum entscheidet selbst ob bei neuen Informationen eine Sache nochmal behandelt wird
Taskforces
Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (z.B.: "es geht um sexuelle Gewalt"). Daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7 Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen.
Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie z.B. Konsequenzen oder erfolgte Streitschlichtung wird am Sozialplenum berichtet.
Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand, aber nicht an das Plenum. Der Vorstand hat wie bei jeder Sozialplenumsentscheidung ein Vetorecht.
ÖGS
Wenn du am Sozialplenum teilnehmen möchtest, schau dir bitte das das Informationsmaterial zum Umgangen mit Gehörlosen an. Wenn möglich, mach bei einem Sensibilisierungsworkshops mit.
ÖGS Dolmetschung für jedes Sozialplenum wäre ideal, ist aber gerade nicht finanzierbar. Bitte auf einem ÖGS-Jour_Fixe, auf core@, oder wo anders nachfragen.
Vergangene Sozialplenums
Verwandte Stellen
Anlaufstelle
- Betroffene können sich ein Mitglied als Vertrauensperson wählen, dass sie im Konflikt unterstützt. Das kann ein Mitglied der Anlaufstelle sein, muss es aber nicht.
- Die Anlaufstelle soll um mindestens eine Person erweitert werden, die ÖGS kann.
- Mögliche Aufgaben: erste Kontaktstelle, Leute weiterleiten, Strukturen erklären (besonders für neue Leute oder Menschen die nicht oft da sind und nicht viele kennen)
Vorstand
- der Vorstand interveniert bei zeitlich dringenden Angelegenheiten
- in solchen Fällen folgt ein kurzer Bericht am nächsten Sozialplenum
- Maßnahmen wie Hausverbot gelten bis zum nächsten Sozialplenum
- bei Entscheidungen des Sozialplenum hat der Vorstand ein Veto
- bei Ausschlüssen muss der Vorstand miteinbezogen werden
Schiedsgericht
Steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen. Die Prozess ist allerdings vereinsintern endgültig und produziert sehr viel Paper und Arbeit. Also zuerst alle anderen Mittel im Verein ausprobieren.