Zum Inhalt springen

Sozialplenum: Unterschied zwischen den Versionen

Luto (Diskussion | Beiträge)
Luto (Diskussion | Beiträge)
Zeile 25: Zeile 25:
== Taskforces ==
== Taskforces ==


* Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
* Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7 Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen
 
* Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie zB Konsequenzen oder Streitschlichtung wird am Sozialplenum in Absprache berichtet.
Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7 Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen.
* Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand. Dieser hat ein Vetorecht
 
Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie z.B. Konsequenzen oder erfolgte Streitschlichtung wird am Sozialplenum berichtet.
 
Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand, aber nicht an das Plenum. Der Vorstand hat wie bei jeder Sozialplenumsentscheidung ein Vetorecht.


== ÖGS ==
== ÖGS ==