Sozialplenum: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung. | |||
Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7 Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen. | |||
Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie z.B. Konsequenzen oder erfolgte Streitschlichtung wird am Sozialplenum berichtet. | |||
Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand, aber nicht an das Plenum. Der Vorstand hat wie bei jeder Sozialplenumsentscheidung ein Vetorecht. | |||
== ÖGS == | == ÖGS == |