Zum Inhalt springen

2024-05-20 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

Amalia (Diskussion | Beiträge)
K Grammatik oida
Zeile 126: Zeile 126:
|style="text-align:center" | 5
|style="text-align:center" | 5
| Änderungen in "§ 11: Vorstand":
| Änderungen in "§ 11: Vorstand":
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, '''Schriftführender Person''', sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils  Stellvertretung von Obperson, '''Schriftführender Person''', sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. '''Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden.'''
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, '''schriftführender Person''', sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils  Stellvertretung von Obperson, '''schriftführender Person''', sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. '''Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden.'''
|  
|  
| [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/28/files Link zum pull request]  
| [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/28/files Link zum pull request]