Die Verfassungsbeschwerde des AKVorrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der überparteiliche ''Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich'' sieht die seit 1. April geltende gesetzliche Speicherverpflichtung für Kommunikationsdaten sämtlicher Österreicher/innen als deutlich '''unverhältnismäßig und grundrechtswidrig''' an. Mit Unterstützung des grünen Justizsprechers wird er dagegen eine Verfassungsbeschwerde einbringen. | Der überparteiliche ''Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich'' sieht die seit 1. April geltende gesetzliche Speicherverpflichtung für Kommunikationsdaten sämtlicher Österreicher/innen als deutlich '''unverhältnismäßig und grundrechtswidrig''' an. Mit Unterstützung des grünen Justizsprechers wird er dagegen eine Verfassungsbeschwerde einbringen. | ||
− | '''Bis 18. Mai''' besteht für Inhaber von österreichischen Handyverträgen, Telefon- oder Internet-Anschlüssen unter '''[https://verfassungsklage.at verfassungsklage.at]''' die Möglichkeit, sich kostenfrei an der '''Massen-Verfassungsbeschwerde''' zu beteiligen. | + | '''Bis 18. Mai''' besteht für alle Inhaber von österreichischen Handyverträgen, Telefon- oder Internet-Anschlüssen unter '''[https://verfassungsklage.at verfassungsklage.at]''' die Möglichkeit, sich kostenfrei an der '''Massen-Verfassungsbeschwerde''' zu beteiligen. |
Version vom 9. April 2012, 12:39 Uhr
Der überparteiliche Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich sieht die seit 1. April geltende gesetzliche Speicherverpflichtung für Kommunikationsdaten sämtlicher Österreicher/innen als deutlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig an. Mit Unterstützung des grünen Justizsprechers wird er dagegen eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Bis 18. Mai besteht für alle Inhaber von österreichischen Handyverträgen, Telefon- oder Internet-Anschlüssen unter verfassungsklage.at die Möglichkeit, sich kostenfrei an der Massen-Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
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