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Freedom Not Fear 2008/Schule: Unterschied zwischen den Versionen

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'' '''SV-Nummer in Bildungsevidenz nicht notwendig'''
'' '''SV-Nummer in Bildungsevidenz nicht notwendig'''


Damit ist klargestellt, dass Absolventen ihre SV-Nummer nicht bekannt geben müssen. Dies wird auch durch die Dokumentation zur Bereitstellung von Informationen über den Studienbetrieb' (BIS 4.1) gestützt. Diese sieht für jeden Studierenden den Aufbau eines 10-stelligen Personenkennzeichens vor, das keinen Bezug zur Sozialversicherungsnummer hat. Es besteht daher keinerlei bildungspolitische Notwendigkeit zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer. Diese wird, sofern sie fehlt, durch ein generiertes 'Ersatzkennzeichen' ersetzt.
''Damit ist klargestellt, dass Absolventen ihre SV-Nummer nicht bekannt geben müssen. Dies wird auch durch die Dokumentation zur Bereitstellung von Informationen über den Studienbetrieb' (BIS 4.1) gestützt. Diese sieht für jeden Studierenden den Aufbau eines 10-stelligen Personenkennzeichens vor, das keinen Bezug zur Sozialversicherungsnummer hat. Es besteht daher keinerlei bildungspolitische Notwendigkeit zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer. Diese wird, sofern sie fehlt, durch ein generiertes 'Ersatzkennzeichen' ersetzt.''


Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Sowohl die Auskunft von Frau Bundesminister, als auch die nunmehr vorliegende Dokumentation zum Informationssystem bestätigen unseren Standpunkt. Die Sozialversicherungsnummer wird in der Bildungsevidenz ausschließlich zum Zwecke der späteren Verknüpfbarkeit der Bildungsinformationen mit anderen Datenbeständen, wie Sozialversicherung, Steuerbehörde, Arbeitsamt verwaltet. Ein Bildungsregister könnte auch ohne der SV-Nummer betrieben werden.''
''Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Sowohl die Auskunft von Frau Bundesminister, als auch die nunmehr vorliegende Dokumentation zum Informationssystem bestätigen unseren Standpunkt. Die Sozialversicherungsnummer wird in der Bildungsevidenz ausschließlich zum Zwecke der späteren Verknüpfbarkeit der Bildungsinformationen mit anderen Datenbeständen, wie Sozialversicherung, Steuerbehörde, Arbeitsamt verwaltet. Ein Bildungsregister könnte auch ohne der SV-Nummer betrieben werden.''


siehe: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=48136zvz
siehe: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=48136zvz