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Sozialplenum: Unterschied zwischen den Versionen

Luto (Diskussion | Beiträge)
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Steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen. Die Prozess ist allerdings vereinsintern endgültig und produziert sehr viel Paper und Arbeit. Also zuerst alle anderen Mittel im Verein ausprobieren.
Steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen. Die Prozess ist allerdings vereinsintern endgültig und produziert sehr viel Paper und Arbeit. Also zuerst alle anderen Mittel im Verein ausprobieren.
[[Kategorie:Sozialplenum]]