Sozialplenum: Unterschied zwischen den Versionen
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Steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen. Die Prozess ist allerdings vereinsintern endgültig und produziert sehr viel Paper und Arbeit. Also zuerst alle anderen Mittel im Verein ausprobieren. | Steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen. Die Prozess ist allerdings vereinsintern endgültig und produziert sehr viel Paper und Arbeit. Also zuerst alle anderen Mittel im Verein ausprobieren. | ||
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