Diskussion:Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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Ich denke dass es trotz Einschränkungen die die Gemeinnützigkeit mit sich bringt, kein Fehler ist das Projekt auf Schaffung von Zentren für urbanen Wissensaustausch und die Förderung von kreativer Jugendkultur zu beschränken. Das entspricht ziemlich genau dem was wir tun wollen. Insbesondere impliziert der Vorsatz Jugendkultur fördern zu wollen nicht, dass wir keine älteren Mitglieder haben können die bei der Erfüllung des Vereinszwecks behilflich sein wollen. --[[Benutzer:Enki|Enki]] 10:06, 18. Dez 2005 (CET) | Ich denke dass es trotz Einschränkungen die die Gemeinnützigkeit mit sich bringt, kein Fehler ist das Projekt auf Schaffung von Zentren für urbanen Wissensaustausch und die Förderung von kreativer Jugendkultur zu beschränken. Das entspricht ziemlich genau dem was wir tun wollen. Insbesondere impliziert der Vorsatz Jugendkultur fördern zu wollen nicht, dass wir keine älteren Mitglieder haben können die bei der Erfüllung des Vereinszwecks behilflich sein wollen. --[[Benutzer:Enki|Enki]] 10:06, 18. Dez 2005 (CET) | ||
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* Gerichtsstand: Wozu??? Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand auch nur eine Andeutung machen könnte, wozu das gut sein soll. --[[Benutzer:Frank|Frank]] 10:46, 19. Dez 2005 (CET) | |||
* Zweigvereine: Wozu festlegen? Ich bin dafür möglichst '''wenig''' festzuschreiben. --[[Benutzer:Frank|Frank]] |
Version vom 19. Dezember 2005, 09:46 Uhr
Alter Content: Diskussion:Vereinsstatuten.old
Alle Punkte aus der alten Diskussion die noch nicht in den Text eingeflossen sind, sollten hier nochmals erneut aufgebracht werden. Idealerweise mit konkreten Änderungsvorschlägen, oder besser noch, konkreten Änderungen sofern die Änderungen klar Sinn machen oder Konsens besteht.
Wir müssen zielorientierter Vorgehen wenn wir den Verein bald gründen wollen.
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Gemeinnützigkeit
Wir wollen wenn möglich Gemeinnützigkeit erlangen. Das hat grosse steuerliche Vorteile, und unser Zweck ist meiner Meinung nach definitiv gemeinnützig. Der CCC Köln ist afaik, und so weit man das Vergleichen kann, auch gemeinnützig.
Laut BMF Broschüre:
Vorliegen muss ein gemeinnütziger Zweck und die ausschließliche und unmittelbare Förderung dieses Zwecks. Weiters müssen diese Grundsätze in den Rechtsgrundlagen des Vereins vollständig verankert sein und im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung eingehalten werden.
Ich denke dass es trotz Einschränkungen die die Gemeinnützigkeit mit sich bringt, kein Fehler ist das Projekt auf Schaffung von Zentren für urbanen Wissensaustausch und die Förderung von kreativer Jugendkultur zu beschränken. Das entspricht ziemlich genau dem was wir tun wollen. Insbesondere impliziert der Vorsatz Jugendkultur fördern zu wollen nicht, dass wir keine älteren Mitglieder haben können die bei der Erfüllung des Vereinszwecks behilflich sein wollen. --Enki 10:06, 18. Dez 2005 (CET)