Diskussion:Vereinsstatuten.old
Regeln
Nachdem ich selbst ziemlich rumgewerkt habe, würde ich gerne folgende Regeln für die Änderung des Statutenentwurfs vorschlagen bzw. selbst einhalten.
- Jeder darf jederzeit alles ändern
- Einzige Ausnahmen ist der Name des Vereins und die Bezeichnung der Organe. Diese sind vorab auf der Diskussionsseite zu besprechen.
- Der Grund für diese Aussnahme ist, die ansonsten entstehende sprachliche Verwirrung bzw. das brechen der Wiki Links. Alternative Namensvorschläge sind jederzeit herzlich willkommen
- Es sollte jeweils nur der jeweilige Paragraph geändert werden und eine Kurzzusammenfassung geschrieben werden
- Wenn anhand der Versionenseite + Kurzzusammenfassung ersichtlich ist, welcher Paragraph weshalb geändert wurde, ist es nicht notwendig diese auf der Diskussionsseite zu kommentieren.
- Ansonsten sollte auf der Diskussionsseite die Änderung kommentiert werden.
-- Andreas, 1.Dez 2005
Namen
- Namensvorschlag: MetaLab - Verein zur Förderung kreativer [Jugend/Freizeit]kultur
- René hatte da so einen tollen Namen in der Richtung, beim Vivi Treffen. Mir ist der aber leider entfallen. (Der Name war "Verein zur Vernetzung von Jugendlichen", wobei jegliche Variation auch möglich ist.)
- Damals angedachtes Ziel war jedenfalls einen Namen zu haben, der in simplen Worten erfasst was wir bezwecken, dabei nicht zu verpeilt wirkt, und wenn möglich trotzdem etwas subversiven Charakter hat. Gar nicht so leicht.
- Der Name sollte "meta" und den verbindenden Charakter verschiedener Interessen gut und kurz abdecken.
Bezeichnungen
- Mein aktueller Vorschlag lautet Vorstand = Wohlwollendes Gremium, Kontrolle = Prüfgruppe, Schlichtungsstelle = Fehlerkorrektur -- Andreas, 1.Dez 2005
- ich finde ja das Guru Meditation ein super Begriff ist, aber geht sowas bei der Vereinspolizeit durch? Wie flexibel sind die den wirklich? Was wenn jemand meint wir wollen sie verarschen? --Teemu 16:09, 2. Dez 2005 (CET)
- Ich habe extra im Vereinsgesetz nachgelesen und in diesem ist nur von 'Organen des Vereins' die Rede, wie diese heißen müssen oder sollen ist in keinster Weise definiert (Siehe: Vereinsgesetz Hacken). Ich nehme stark an, dass die Vereinspolizei ziemlich den Kopf schütteln werden, aber sie müssten uns innerhalb von 4 Wochen extra einen Bescheid austellen, der uns die Vereinsaufnahme explizit verbietet (die Zulassung eines Vereins geschieht durch Stillschweigen der Behörde). Solange wir uns aber brav an die Formalkriterien des Gesetzes halten, haben sie aber keinerlei Gründe dies zu tun bzw. würden sich sehr schwer tun uns die Vereinsaufnahme zu verbieten. -- Andreas, 2.Dez 2005
- I c :) . --Teemu 17:12, 2. Dez 2005 (CET)
- WICHTIG: Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht rechtsübliche Begriffe wie Guru Meditation, Wohlwollendes Gremium oder Fehlerkorrektur in den Statuten definiert werden müssen. - Kingmob 12:01, 5. Dez 2005 (CET)
- Häh? Laut Vereinsgesetz müssen die Funktionen und Aufgaben der Vereinsorgene definiert sein. Was genau meinst du mit Begriffe definieren?-- Andreas, 5.Dez 2005
Ziele
- Hab mal ein wenig das Vereinziel modifiziert. Unbedingt drinnen zu lassen wünsch ich mir den Für und Wiederspruch an sich als vereinsziel. --Mihi 23:53, 30. Nov 2005 (CET)
- bin da ähnlicher meinung wie Mihi bezügl. Für- und Wiederspruch als vereinsziel. damit ist u.a. auch meinungs-vielfalt & -freiheit aktiv gewährleistet. auch einer pluralistischen gesinnungshaltung wird damit rechnung getragen. --Scb 19:31, 1. Dez 2005 (CET)
- Drei Dinge:
- Habe die Prioritäten in den "sachlichen Tätigkeiten" verändert: Primäres Ziel des metalab ist IMHO die Schaffung und Unterhaltung eines Ortes für unsere Aktivitäten. Habe diesen Punkt auch entsprechend erweitert.
- Wenn von Raumzeit gesprochen wird dann müssen die Vereinstätigkeiten nicht nur verortet sondern auch verzeitet sein.
- Sind die 1. & 2. Aufgabe nicht ein und dasselbe? --Frank 12:23, 1. Dez 2005 (CET)
Würde die Reihenfolge gerne wieder umdrehen. Weil die Reihenfolge philosophische Ziele, danach Verortung netter klingt, als wenn wir die Gestaltung eines schnöden Vereinslokals zu unseren Hautziel erklären. -- Andreas, 1.Dez 2005
Ich würde es auf keinen Fall "Vereinslokal" nennen sondern metalab (in welcher Schreibweise auch immer). Vielleicht sehe ich das ja zu pragmatisch, aber für mich war der zentrale Sinn und Zweck der Aktion eben dieses metalab zu schaffen und nebenbei noch ein wenig Spaß beim Statutenbasteln zu haben. Sollte die Satzung nicht das zentrale Ziel auch als ein solches wiedergeben? Meinungsbildung in progress... --Frank 19:07, 1. Dez 2005 (CET)
- naja, es ist das metalab, nur meine ich das wir der vereinspolizeit da nicht zu sehr auffallen wollen, die sollen es einfach abstempeln und eintragen. Woher sollen die wissen was das MetaLab ist und wieso ein Verein fuer desen Betrieb unerlaesslich ist? strapazieren wir das nicht so sehr .. --Teemu 16:14, 2. Dez 2005 (CET)
Organe
Ich habe die ganzen Stellvertreter abgeschafft und durch die Möglichkeit ersetzt, dass ein Funktionsträger eine Funktion oder Teile davon an jemanden anderen übertragen. Zusätzlich habe ich den MetaLab Hüter eingeführt (wenn as MetaLab unsere Hauptaufgabe ist, sollte sich auch jemand fix darum kümmern) und die Dummy Funktion des Organisators geschaffen, damit wir nicht jedesmal die Statuten ändern müssen, nur um jemanden mit einer Aufgabe inkl. Stimmrecht im Wohlwollenden Gremium zu beauftragen. -- Andreas, 2.Dez 2005
Sitzungen
sollte nur mit genügendgehender authentifizierung stattfinden (e.q. GPG/SILC) --Mihi 17:49, 1. Dez 2005 (CET)
Ich halte die elektronische Authentifizierung bzw. Verschlüsselung der Sitzung selbst für übertrieben. Was ich aber hinengenommen habe ist die Möglichkeit bzw. Pflicht, das Sitzungsprotrokoll elektronisch zu signieren.-- Andreas, 2.Dez 2005
Ich will dir einmal hier aus meinem Wissen heraus Widersprechen. Ich hallte das nicht für übertrieben. Starke Authentifizierung ist _kein_ mehraufwand gibt mir aber die Sicherheit, dass der, mit dem ich spreche, der ist, von dem ich meine, dass er es ist. Ich misstraue Technologie. --Mihi 18:46, 5. Dez 2005 (CET)
Die Grundidee hinter den Statuten ist es, dem Wohlwollenden Gremium die Möglichkeit zu geben, für eine bestimmte Entscheidung allen Mitgliedern einer kompletten Mailingliste Stimmrecht zu vergeben. Dementsprechend ist in den Statuten auch von Personen und nicht von nicht Mitgliedern die Rede (nicht jeder auf der Liste muss Mitglied sein). Bei einer Mailingsliste mit vielleicht einmal 200 - 300 Subscribern, wird es zu einem Ding der Unmöglichkeit bzw. extrem aufwendig, wenn ich jeden davon elektronisch authentifizeren muss. -- Andreas, 6.Dez 2005
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Web of Trust ? Die typische Starke krypto ist zu kompliziert reaktion... *kopfschüttel* -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.4.2 (FreeBSD) iD8DBQFDlZ4L6rO7L7wIUK4RAlOzAJ4tVDsggN2CFuOfDbd4G+TAdiTzGQCfXyRf GNOjLBUJjfASLq1z1kOERFY= =yFfC -----END PGP SIGNATURE-----
--Mihi 15:28, 6. Dez 2005 (CET)
- silcd is coming, waehlen ueber ne mailliste birgt zuviel latenz ins sich. --Teemu 18:51, 6. Dez 2005 (CET)
Mitgliedschaft
Ich bin stark dafür, auch juristische Personen als eine Form (nicht notwendigerweise ordentliche) von Mitgliedern zuzulassen. Die Rationale dahinter ist, daß mehr oder weniger alle am metalab Interessierten mit verschiedenen Vereinen assoziiert sind, welche nur bedingt über eigene Räumlichkeiten verfügen. (Deshalb ja auch das allseitige große Interesse am metalab.) So wäre es für die cngw z.B. wüschenswert, das metalab bzw. den Socialising-Teil davon für ihre regelmäßigen Chaostreffs zu nutzen. Für dieses Privileg sollte die cngw IMHO Mitglied des metalab sein und auch bezahlen.
BTW: der juristische Begriff ist natürliche Person. Hab das geändert. --Frank 13:29, 1. Dez 2005 (CET)
Sind wir parallel auf die selbe Idee gekommen, in der aktuellen Version können nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden, wohingegen die Mitgliedschaft als förderndes Mitglied allen Rechtspersonen offen steht- -- Andreas, 1.Dez 2005
Pflichten der Mitglieder
- habe den Punkt "Wahrung des Ansehens des Vereins" aufgenommen, das ist in manchen Situation recht hilfreich, wenn mal jemand amok laeuft.. --Teemu 15:39, 2. Dez 2005 (CET)
Sonstiges
- Darf man die nummerierung hexdezimal machen? --Atrox Setting Orange, the 43rd day of The Aftermath in the YOLD 3171
- Das VerG 2002 schreibt vor, was alles in den Statuten geregelt sein muß. Über die Form wird kein Wort verloren. Wenn du willst, mach ein Gedicht draus. (Keinen Jambus bitte!) Andererseits gibt es da immer noch die Auslegung eines Gesetzes. --Frank 17:24, 2. Dez 2005 (CET)
- Ist der Tätigkeitsbereich nicht eigentlich die EU? Ich denke nicht, dass wir uns so eng festlegen wollen, aber IANAL. - Kingmob 11:56, 5. Dez 2005 (CET)
- Ich bin für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 2. --Frank 14:55, 5. Dez 2005 (CET)
De-Crufting
Prinzipiell denke ich, die Statuten sollten so schlank wie möglich sein. Und ich sehe noch einiges Potential, um etwas Ballast abzuwerfen: IMHO sind die Paragraphen 2, 11, 20 und 21 überflüssig.
- §2 ist wohl Erbe der Luga-Statuten. Mir ist nicht klar, ob das eine Erweiterung oder Einschränkung des Wirkungsbereiches sein soll. Außerdem verlangt's das VerG nicht.
- §11: Wozu muß ich meine Mitgliedschaft nachweisen? Evtl sinnvoll wäre eine Mitglieds-Seite auf dem Webserver für die, die eine wollen. Das gehört dann aber unter Rechte der Mitglieder, oder?
- §20 bezieht sich auf eine Geschäftsordnung, die sonst nirgends erwähnt wird. Ich denke auch nicht, daß es nötig ist, ein Logo in den Statuten festzulegen.
- §21: Welchen Zweck erfüllt dies? Der Vereinstandort ist schon festgelegt. Und auch dies wird im VerG nicht vorgesehen.
Meinungen? --Frank 15:10, 5. Dez 2005 (CET)
In hinblick auf K.I.S.S: ACK, wir müssen uns nicht selbst beschränken die Physik sollte unser limit sein (wenn wir das nicht brechen ;) --Mihi 18:48, 5. Dez 2005 (CET)
Sind gerade rausgeflogen -- Andreas, 6.Dez 2005
Kommentar
Habe mal die Luga-Statuten in das Wiki übernommen und habe folgende Dinge geändert:
- Sämtliche Namen & Bezeichnungen inkl. Umbennenung von Vorstand, Generalversammlung etc.
- Mehr Rechte für die Mitglieder
- Einführung eines ständigen Schlichtungsgremiums
-- Andreas, 30.Nov 2005
Habe das Deutsch ein wenig korrigiert und umformuliert; --Teemu 15:37, 2. Dez 2005 (CET)
Abstimmungsverfahren
"Majority Vote" -- das ankreuzln seines Favoritens aus einer Liste von Alternativen -- ist verzerrend bei der Aggregation von Individualwünschen zu einem Gruppenwunsch. Leider ist das jedes andere Wahlverfahren auch, aber das majority voting, wie wir es aus unserem österreichischen Wahlsystem kennen, hat Eigenschaften die wir nicht in allen Abstimmungsfragen wollen.
Voting System ist eine sehr gute Zusammenfassung der Probleme, denen sich eine Gruppe bei der Auswahl des Wahlverfahrens gewahr sein sollte. Das Wahlsystem hat nämlich drastische Auswirkungen auf die Wahlergebnisse einer Gruppe.
Es gibt Wahlverfahren, die extreme Positionen bei starker Polarisierung der Wähler guten Chancen einräumt. Dann wiederum gibt es Wahlverfahren, die den breitesten Konsenz als wahrscheinlicheren Ausgang haben. Man sollte sich überlegen bei welchen Themen, welche Wahlverfahren Sinn machen. Bei der Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag halte ich einen breiten Konsenz für wichtig. Bei Fragen zu Realisierung gewisser Projekte ist imho eine ganz oder garnicht Politik effektiver. Wer sich nicht in der Länge des oben zitierten Wiki Artikels verlieren will, dem biete ich an bei dem Treffen -- und so eines wird es sicher geben -- auf dem die Vereinsgründung debatiert wird, einen kurzen Abgriss dieser Wahlsysteme vorzutragen. Clemens 14:17, 1. Dez 2005 (CET)
Das Grundproblem, welches ich bei einer klassischen Vereinsstruktur sehe ist, dass der Vorstand die Generalversammlung vor vollendete Tatsachen stellen kann und die Generalversammlung nur die Möglichkeit hat entweder der Entscheidung widerwillig zuzustimmen, oder den Vorstand als ganzes abzuberufen.
Dementsprechend habe ich im Entwurf ein sehr weitgefasstes Kooptierungsrecht für den Vorstand vorgesehen. Sinn dahinter ist es den Vorstand zu zwingen in jede Entscheidung die Betroffenen mit Stimmrecht einzubinden (Im Sinne eines Stakeholder Modells). Man kann von den Statuten her den Vorstand dazu nicht zwingen. Aber man kann von den Statuten her die Möglichkeit dazu schaffen und Personen, welche diese nicht nutzen wollen nicht in der Vorstand zu wählen.
Z.B. die Wiener Grünen haben ein ziemlich ausgeklügeltes und sehr minderheitenfreindliches Wahlsystem bei Personalentscheidungen. Wirkliche Effekte hat dies aber nur, wenn wirklich viele Personen auf einmal gewählt werden (mind. 4). Weil erst dadurch eine wirkliche Minderheit die Möglichkeit bekommt den 3 oder 4 Platz zu bestimmen.
Ansonsten würde ich das FFII Motto: "Our decision making rule is rough consensus by a fluid core community, responsibility for the task or the principle known as "just do it"" übernehmen und Wahlen in erster Linie als notwendiges Übel und nicht als den erstrebenswerten Entscheidungsmechanismus ansehen. -- Andreas, 1.Dez 2005
Zum § 18 Abs. 3
Ich würde gerne eine andere Regelung als die Übergang des liquiden Vermögens in irgendeinen mildtätigen Verein finden. Was ist denn der ursprüngliche Grund für diesen Paragrafen? Spricht rechtlich etwas gegen die Liquidation zu gunsten der Mitglieder (vieleicht gewichtet nach der Mitgliedsdauer)? --Christoph, 14.12.05 18:30
Es geht nicht nur um das liquide sondern das gesamte Vermögen des Vereins. Und ja, das ist der Sinn des Ganzen. Und jein, es spricht etwas (teilweise) dagegen: VerG §30 (2).
[...] Das verbleibende Vermögen ist, soweit dies möglich und erlaubt ist, dem in den Statuten bestimmten Zweck oder verwandten Zwecken, sonst Zwecken der Sozialhilfe zuzuführen. An die Vereinsmitglieder darf im Fall der freiwilligen Auflösung eines Vereins verbleibendes Vermögen auf Grund einer entsprechenden Bestimmung in den Statuten soweit verteilt werden, als es den Wert der von den Mitgliedern geleisteten Einlagen nicht übersteigt.
--Frank 14:45, 16. Dez 2005 (CET)
Das mit dem liquiden war nur ein "Verdenker", ich meinte eh das Gesamtvermögen. Jedenfalls gefällt mir die Regelung des §30 VereinsG besser. Das Vermögen wird den in den Statuten bestimmten oder verwandten Zwecken zugeführt - dass ist doch das was wir eigentlich wollen, oder? Und die Option auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge besteht auch. Ich verstehe nicht warum wir das was wir dann aufgebaut haben werden einem mildtätigen Zweck zuführen wollen? Warum nicht eher einem ähnlichen Verein? --Christoph 16.12.05 18:04
Zum "Gerichtsstand"
Mag sein, dass der Gerichtsstand impliziert durch den Wirkungsbereich eh gegeben ist. Wirklich relevant ist er aber denke ich vorallem dann in Verträgen die der Verein eingeht. --Christoph 16.12.05 18:20
Bin dafür den Gerichtsstand anzugeben. --Enki 19:02, 16. Dez 2005 (CET)