Diskussion:Vereinsstatuten.old: Unterschied zwischen den Versionen
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Das mit dem liquiden war nur ein "Verdenker", ich meinte eh das Gesamtvermögen. Jedenfalls gefällt mir die Regelung des §30 VereinsG besser. Das Vermögen wird den in den Statuten bestimmten oder verwandten Zwecken zugeführt - dass ist doch das was wir eigentlich wollen, oder? Und die Option auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge besteht auch. Ich verstehe nicht warum wir das was wir dann aufgebaut haben werden einem mildtätigen Zweck zuführen wollen? Warum nicht eher einem ähnlichen Verein? --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 16.12.05 18:04 | |||
== Zum "Gerichtsstand" == | |||
Mag sein, dass der Gerichtsstand impliziert durch den Wirkungsbereich eh gegeben ist. Wirklich relevant ist er aber denke ich vorallem dann in Verträgen die der Verein eingeht. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 16.12.05 18:20 |