Diskussion:Vereinsstatuten.old: Unterschied zwischen den Versionen
frage zu §18 Abs 3 |
Frank (Diskussion | Beiträge) |
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Ich würde gerne eine andere Regelung als die Übergang des liquiden Vermögens in irgendeinen mildtätigen Verein finden. Was ist denn der ursprüngliche Grund für diesen Paragrafen? Spricht rechtlich etwas gegen die Liquidation zu gunsten der Mitglieder (vieleicht gewichtet nach der Mitgliedsdauer)? --[[Benutzer:Christoph|Christoph]], 14.12.05 18:30 | Ich würde gerne eine andere Regelung als die Übergang des liquiden Vermögens in irgendeinen mildtätigen Verein finden. Was ist denn der ursprüngliche Grund für diesen Paragrafen? Spricht rechtlich etwas gegen die Liquidation zu gunsten der Mitglieder (vieleicht gewichtet nach der Mitgliedsdauer)? --[[Benutzer:Christoph|Christoph]], 14.12.05 18:30 | ||
Es geht nicht nur um das ''liquide'' sondern das gesamte Vermögen des Vereins. Und ja, das ist der Sinn des Ganzen. Und jein, es spricht etwas (teilweise) dagegen: VerG §30 (2). | |||
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[...] Das verbleibende Vermögen ist, soweit dies möglich und erlaubt ist, dem in den Statuten bestimmten Zweck oder verwandten Zwecken, sonst Zwecken der Sozialhilfe zuzuführen. An die Vereinsmitglieder darf im Fall der freiwilligen Auflösung eines Vereins verbleibendes Vermögen auf Grund einer entsprechenden Bestimmung in den Statuten soweit verteilt werden, als es den Wert der von den Mitgliedern geleisteten Einlagen nicht übersteigt. | |||
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--[[Benutzer:Frank|Frank]] 14:45, 16. Dez 2005 (CET) |