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Diskussion:Vereinsstatuten.old: Unterschied zwischen den Versionen

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Ansonsten würde ich das [http://ffii.org FFII] Motto: "Our decision making rule is rough consensus by a fluid core community, responsibility for the task or the principle known as "just do it"" übernehmen und Wahlen in erster Linie als notwendiges Übel und nicht als den erstrebenswerten Entscheidungsmechanismus ansehen.
Ansonsten würde ich das [http://ffii.org FFII] Motto: "Our decision making rule is rough consensus by a fluid core community, responsibility for the task or the principle known as "just do it"" übernehmen und Wahlen in erster Linie als notwendiges Übel und nicht als den erstrebenswerten Entscheidungsmechanismus ansehen.
-- [[Benutzer:Andreas|Andreas]], 1.Dez 2005
-- [[Benutzer:Andreas|Andreas]], 1.Dez 2005
== Zum § 18 Abs. 3 ==
Ich würde gerne eine andere Regelung als die Übergang des liquiden Vermögens in irgendeinen mildtätigen Verein finden. Was ist denn der ursprüngliche Grund für diesen Paragrafen? Spricht rechtlich etwas gegen die Liquidation zu gunsten der Mitglieder (vieleicht gewichtet nach der Mitgliedsdauer)? --[[Benutzer:Christoph|Christoph]], 14.12.05 18:30
Es geht nicht nur um das ''liquide'' sondern das gesamte Vermögen des Vereins. Und ja, das ist der Sinn des Ganzen. Und jein, es spricht etwas (teilweise) dagegen: VerG §30 (2).
<blockquote>
[...] Das verbleibende Vermögen ist, soweit dies möglich und erlaubt ist, dem in den Statuten bestimmten Zweck oder verwandten Zwecken, sonst Zwecken der Sozialhilfe zuzuführen. An die Vereinsmitglieder darf im Fall der freiwilligen Auflösung eines Vereins verbleibendes Vermögen auf Grund einer entsprechenden Bestimmung in den Statuten soweit verteilt werden, als es den Wert der von den Mitgliedern geleisteten Einlagen nicht übersteigt.
</blockquote>
--[[Benutzer:Frank|Frank]] 14:45, 16. Dez 2005 (CET)
Das mit dem liquiden war nur ein "Verdenker", ich meinte eh das Gesamtvermögen. Jedenfalls gefällt mir die Regelung des §30 VereinsG besser. Das Vermögen wird den in den Statuten bestimmten oder verwandten Zwecken zugeführt - dass ist doch das was wir eigentlich wollen, oder? Und die Option auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge besteht auch. Ich verstehe nicht warum wir das was wir dann aufgebaut haben werden einem mildtätigen Zweck zuführen wollen? Warum nicht eher einem ähnlichen Verein? --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 16.12.05 18:04
== Zum "Gerichtsstand" ==
Mag sein, dass der Gerichtsstand impliziert durch den Wirkungsbereich eh gegeben ist. Wirklich relevant ist er aber denke ich vorallem dann in Verträgen die der Verein eingeht. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 16.12.05 18:20
Bin dafür den Gerichtsstand anzugeben. --[[Benutzer:Enki|Enki]] 19:02, 16. Dez 2005 (CET)