MetaFunk/Wunschrufzeichen
Wunschrufzeichen
Sofort nach der Amateurfunk-Prüfung kann um eine Amateurfunklizenz angesucht werden.
Dabei kann auch ein gewünschtes Rufzeichen angegeben werden. Diesem Wunsch wird zumeist Folge geleistet.
Folgende Regeln gelten im Bereich des Fernmeldebüro Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland):
1. Das Rufzeichen darf natürlich noch nicht vergeben sein, bitte in der BMVIT Rufzeichenliste nachsehen, welche Rufzeichen in OE1, OE3 und OE4 noch nicht vergeben sind. Es kann auch sein, dass ein ehemaliges OE1/3/4-Rufzeichen einen neuen Bundesländerkenner hat, weil der/die Betroffene übersiedelt ist, zum Beispiel OE2CHB oder OE6HHS.
2. das Suffix (die Stellen nach der Zahl) muss 3-stellig sein
- an der ersten Stelle des Suffix darf NICHT stehen:
- Q (Verwechslung mit Q-Gruppen)
- X (wird nur für Relais, Baken und Klubstationen vergeben)
- Z (wird für Gastlizenzen verwendet)
- Hinweis: früher hatten die Damen an der ersten Stelle ein „Y“
3. an der letzten Stelle des Suffix darf NUR stehen:
- A B C S U oder W
4. weil da nicht mehr so viel übrig bleibt, haben wir eine
Liste freier Suffixe für Wien/NÖ/Burgenland: von Hans, OE1SRC