Freedom Not Fear 2008/Schule

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Speicherdauer

Schulen haben Daten (Gesamtevidenz) nach 2 Jahren (nach dem Abgang) zu löschen (Die Daten sollen bis 2 Jahre nach dem letzten Eintrag bei der eintragenden Institution gespeichert werden, die Löschfristen für die zentrale Speicherungen werden durch Verordnungen festgelegt werden. Was jedoch bleibt, ist die Verwendung eines auf der Sozialversicherungsnummer basierenden Identifikators.) An Statistik Austria werden Daten übermittelt, diese dürfen Daten 20 Jahre speichern. Bundesarchivgesetz bleibt davon unberührt (Daten dürfen also noch länger gespeichert werden).

Nicht alle Daten gelöscht, sondern lediglich der Personenbezug --> Gefahr bei kleinen Gruppen, dass dennoch nachvollziehbar bleibt wer gemeint ist.

Bei Datenschutzabfrage ist die SV Nummer anzugeben.

siehe auch: http://www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=2281


http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=48136zvz