Freedom Not Fear 2008/Schule

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Speicherdauer

Schulen haben Daten (Gesamtevidenz) nach 2 Jahren (nach dem Abgang) zu löschen (Die Daten sollen bis 2 Jahre nach dem letzten Eintrag bei der eintragenden Institution gespeichert werden, die Löschfristen für die zentrale Speicherungen werden durch Verordnungen festgelegt werden. Was jedoch bleibt, ist die Verwendung eines auf der Sozialversicherungsnummer basierenden Identifikators.) An Statistik Austria werden Daten übermittelt, diese dürfen Daten 20 Jahre speichern. Bundesarchivgesetz bleibt davon unberührt (Daten dürfen also noch länger gespeichert werden).

Nicht alle Daten gelöscht, sondern lediglich der Personenbezug --> Gefahr bei kleinen Gruppen, dass dennoch nachvollziehbar bleibt wer gemeint ist.

Bei Datenschutzabfrage ist die SV Nummer anzugeben.

siehe auch: http://www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=2281


SV-Nummer in Bildungsevidenz nicht notwendig

Damit ist klargestellt, dass Absolventen ihre SV-Nummer nicht bekannt geben müssen. Dies wird auch durch die Dokumentation zur Bereitstellung von Informationen über den Studienbetrieb' (BIS 4.1) gestützt. Diese sieht für jeden Studierenden den Aufbau eines 10-stelligen Personenkennzeichens vor, das keinen Bezug zur Sozialversicherungsnummer hat. Es besteht daher keinerlei bildungspolitische Notwendigkeit zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer. Diese wird, sofern sie fehlt, durch ein generiertes 'Ersatzkennzeichen' ersetzt.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Sowohl die Auskunft von Frau Bundesminister, als auch die nunmehr vorliegende Dokumentation zum Informationssystem bestätigen unseren Standpunkt. Die Sozialversicherungsnummer wird in der Bildungsevidenz ausschließlich zum Zwecke der späteren Verknüpfbarkeit der Bildungsinformationen mit anderen Datenbeständen, wie Sozialversicherung, Steuerbehörde, Arbeitsamt verwaltet. Ein Bildungsregister könnte auch ohne der SV-Nummer betrieben werden.

siehe: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=48136zvz