Finanznot Warnsystem
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Version vom 24. April 2006, 00:40 Uhr von Christoph (Diskussion | Beiträge)
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Eine Bedingung für das Starten des Metalabs war es, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Die GV muss mindestens drei Monate vor dem Zeitounkt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden.