Finanznot Warnsystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2013, 01:43 Uhr

Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen.