Diskussion:Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

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** Der Gerichtsstand ist grundlegender Teil jedes Vertrages, damit dieser rechtliche Gültigkeit hat - immerhin muß er rechtlich anfechtbar sein. Und in diesem Sinne sind Vereinsstatuten eine Art Vertrag - zwischen dem Verein und dem staatlichen Kontrollorgan nämlich. --[[Benutzer:Kingmob|Kingmob]] 00:02, 31. Dez 2005 (CET)
 
** Der Gerichtsstand ist grundlegender Teil jedes Vertrages, damit dieser rechtliche Gültigkeit hat - immerhin muß er rechtlich anfechtbar sein. Und in diesem Sinne sind Vereinsstatuten eine Art Vertrag - zwischen dem Verein und dem staatlichen Kontrollorgan nämlich. --[[Benutzer:Kingmob|Kingmob]] 00:02, 31. Dez 2005 (CET)
 
** Richtig. Und zusätzlich ist es auch ein Vertrag zwischen den Vereinsmitgliedern. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 31.12. 05 18:11
 
** Richtig. Und zusätzlich ist es auch ein Vertrag zwischen den Vereinsmitgliedern. --[[Benutzer:Christoph|Christoph]] 31.12. 05 18:11
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** Dem kann ich nicht folgen, aber wenn ihr drauf besteht... --[[Benutzer:Frank|Frank]] 14:34, 3. Jan 2006 (CET)
  
 
* Zweigvereine: Wozu festlegen? Ich bin dafür möglichst '''wenig''' festzuschreiben. --[[Benutzer:Frank|Frank]]
 
* Zweigvereine: Wozu festlegen? Ich bin dafür möglichst '''wenig''' festzuschreiben. --[[Benutzer:Frank|Frank]]

Version vom 3. Januar 2006, 13:34 Uhr

Alter Content: Diskussion:Vereinsstatuten.old

Alle Punkte aus der alten Diskussion die noch nicht in den Text eingeflossen sind, sollten hier nochmals erneut aufgebracht werden. Idealerweise mit konkreten Änderungsvorschlägen, oder besser noch, konkreten Änderungen sofern die Änderungen klar Sinn machen oder Konsens besteht.

Wir müssen zielorientierter Vorgehen wenn wir den Verein bald gründen wollen.

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Gemeinnützigkeit

Wir wollen wenn möglich Gemeinnützigkeit erlangen. Das hat grosse steuerliche Vorteile, und unser Zweck ist meiner Meinung nach definitiv gemeinnützig. Der CCC Köln ist afaik, und so weit man das Vergleichen kann, auch gemeinnützig.

Laut BMF Broschüre:

Vorliegen muss ein gemeinnütziger Zweck und die ausschließliche und unmittelbare Förderung dieses Zwecks.
Weiters müssen diese Grundsätze in den Rechtsgrundlagen des Vereins vollständig verankert sein und im Rahmen
der tatsächlichen Geschäftsführung eingehalten werden.

Ich denke dass es trotz Einschränkungen die die Gemeinnützigkeit mit sich bringt, kein Fehler ist das Projekt auf Schaffung von Zentren für urbanen Wissensaustausch und die Förderung von kreativer Jugendkultur zu beschränken. Das entspricht ziemlich genau dem was wir tun wollen. Insbesondere impliziert der Vorsatz Jugendkultur fördern zu wollen nicht, dass wir keine älteren Mitglieder haben können die bei der Erfüllung des Vereinszwecks behilflich sein wollen. --Enki 10:06, 18. Dez 2005 (CET)

§1 Name und Sitz

  • Gerichtsstand: Wozu??? Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand auch nur eine Andeutung machen könnte, wozu das gut sein soll. --Frank 10:46, 19. Dez 2005 (CET)
    • Der Gerichtsstand ist grundlegender Teil jedes Vertrages, damit dieser rechtliche Gültigkeit hat - immerhin muß er rechtlich anfechtbar sein. Und in diesem Sinne sind Vereinsstatuten eine Art Vertrag - zwischen dem Verein und dem staatlichen Kontrollorgan nämlich. --Kingmob 00:02, 31. Dez 2005 (CET)
    • Richtig. Und zusätzlich ist es auch ein Vertrag zwischen den Vereinsmitgliedern. --Christoph 31.12. 05 18:11
    • Dem kann ich nicht folgen, aber wenn ihr drauf besteht... --Frank 14:34, 3. Jan 2006 (CET)
  • Zweigvereine: Wozu festlegen? Ich bin dafür möglichst wenig festzuschreiben. --Frank