Diskussion:Hear no evil: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: Gabs da nicht Probleme mitm ORF von Leuten die das gemacht haben? Weiss nur das der Trackservice von FM4 ein paar mal wegen sowas abgedreht wurde (glaub ich) --~~~~)
 
 
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Gabs da nicht Probleme mitm ORF von Leuten die das gemacht haben? Weiss nur das der Trackservice von FM4 ein paar mal wegen sowas abgedreht wurde (glaub ich) --[[Benutzer:Mzeltner|Mzeltner]] 15:09, 20. Mär. 2007 (CET)
 
Gabs da nicht Probleme mitm ORF von Leuten die das gemacht haben? Weiss nur das der Trackservice von FM4 ein paar mal wegen sowas abgedreht wurde (glaub ich) --[[Benutzer:Mzeltner|Mzeltner]] 15:09, 20. Mär. 2007 (CET)
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IANAL, aber kann mir nicht ganz vorstellen, dass Songtitel-mitschreiben rechtlich bedenklich waere; den Tracklist-service dafuer zu verwenden allerdings (soweit ich seh) schon, insb. das aus der tracklist-sache in last.fm zu fuettern (UrhG § 40g). Das ganze als eine Privatperson in eine DB zu stecken und "fuer Forschungszwecke" analysieren ist soweit ich sehe aber zulaessig (s. UrhG § 42 Abs. 2). Es waer auf jeden Fall eine nette Uebung in Statistik. --- [[Benutzer:Antifuchs|Antifuchs]]
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Warum sollt des rechtlich gefährlich sein, dass in last.fm zu speisen? Vor allem sind das Daten die ich auch bekommen könnt, wenn ich das manuell reinklopf. Also ich weiß nicht. Zwo... eins... Risiko :) --[[Benutzer:Oneup|Oneup]] 15:59, 20. Mär. 2007 (CET)

Aktuelle Version vom 20. März 2007, 14:59 Uhr

Gabs da nicht Probleme mitm ORF von Leuten die das gemacht haben? Weiss nur das der Trackservice von FM4 ein paar mal wegen sowas abgedreht wurde (glaub ich) --Mzeltner 15:09, 20. Mär. 2007 (CET)

IANAL, aber kann mir nicht ganz vorstellen, dass Songtitel-mitschreiben rechtlich bedenklich waere; den Tracklist-service dafuer zu verwenden allerdings (soweit ich seh) schon, insb. das aus der tracklist-sache in last.fm zu fuettern (UrhG § 40g). Das ganze als eine Privatperson in eine DB zu stecken und "fuer Forschungszwecke" analysieren ist soweit ich sehe aber zulaessig (s. UrhG § 42 Abs. 2). Es waer auf jeden Fall eine nette Uebung in Statistik. --- Antifuchs

Warum sollt des rechtlich gefährlich sein, dass in last.fm zu speisen? Vor allem sind das Daten die ich auch bekommen könnt, wenn ich das manuell reinklopf. Also ich weiß nicht. Zwo... eins... Risiko :) --Oneup 15:59, 20. Mär. 2007 (CET)