Die Verfassungsbeschwerde des AKVorrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Januar 2013, 03:46 Uhr

Der überparteiliche Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich sieht die seit 1. April geltende gesetzliche Speicherverpflichtung für Kommunikationsdaten sämtlicher Österreicher/innen als deutlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig an. Mit Unterstützung des grünen Justizsprechers wird er dagegen eine Verfassungsbeschwerde einbringen.

Bis 18. Mai besteht für alle Inhaber von österreichischen Handyverträgen, Telefon- oder Internet-Anschlüssen unter verfassungsklage.at die Möglichkeit, sich kostenfrei an der Massen-Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.


Am Fr den 13.4.2012 um 19:30 lädt der AKVorrat.at alle Interessenten zu einer Informationsveranstaltung ins Metalab. Auskunft geben:


"Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und
Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz"
-- Artikel 8 EMRK