COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

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K (→‎2G-Nachweis: Verkürzte Gültigkeitsdauern der Impfungen laut 1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_511/BGBLA_2021_II_511.html)
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::* ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist
 
::* ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist
 
:* '''Impfung nach Genesung'''
 
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::* ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als 360 Tage ist
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::* ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als 360 Tage ist
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::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
 
:* '''Impfung'''
 
:* '''Impfung'''
::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als 360 Tage ist
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::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als 270 Tage ist
::* ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als 360 Tage ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung
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::* ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als 270 Tage ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung
::* ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als 360 Tage ist
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::* ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als 270 Tage ist
::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als 360 Tage ist
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::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als 270 Tage ist
 
:* Als Impfnachweis gilt
 
:* Als Impfnachweis gilt
 
::* ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass")
 
::* ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass")

Version vom 6. Dezember 2021, 05:51 Uhr

Sprache: Deutsch English Esperanto
Subpages:

Generelle Hinweise

Wir sind uns der Verantwortung der Mitglieder gegenüber bewusst, welche auf das Metalab im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder für Ausbildung angewiesen Sinn. Daher bleibt das Metalab ab 22.11.2021 00:00 unter folgenden Bedingungen gemäß der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung geöffnet:

Allgemeines

  • Das Metalab ist nur für unbedingt notwendige Weiterbildung oder berufliche Arbeit an Maschinen oder der Infrastruktur geöffnet.
  • Wenn du das Metalab nutzen musst, aber kein Mitglied bist, melde dich bitte vorher an Core.png. Bei deinem Besuch bitte nur alleine kommen.
  • Es gilt weiterhin die 2G-Regelung im Metalab - kein Besuch wenn du diese nicht erfüllst!
  • Halte deinen Besuch so kurz wie möglich, und bleibe nicht länger als das für die Arbeiten erforderlich ist. Die Eingangstür bleibt dabei die ganze Zeit geschlossen!
  • Geselliges Zusammensitzen ist leider nicht mehr möglich.
  • Kein Besuch des Metalabs, wenn du dich krank fühlst!
  • Halte 1,5m Abstand zu anderen Menschen. Ausgenommen sind Personen, welche mit dir in einem Haushalt leben.
  • Kein Körperkontakt - dazu zählt Umarmen, Hände schütteln oder auch Kuscheln - zu Menschen die nicht im selben Haushalt leben.
  • Haltet euch an die üblichen Corona-Schutzmaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, nicht ins Gesicht greifen, in die Armbeuge niesen oder husten, etc.).
  • Lüfte bitte kurz durch wenn du kommst und bevor du gehst.

Personenlimits

  • Für das ganze Metalab gilt eine Grenze von insgesamt 5 Personen.
  • Pro Raum ist die folgende Anzahl Leute erlaubt (ausgenommen, ihr wohnt in einem Haushalt):
  • Drei Menschen im Hauptraum
  • Zwei Menschen in der Bibliothek
  • Zwei Leute in der Lounge
  • Zwei Leute im WEL
  • Eine Person in der HM
  • Eine Person in der Küche
  • Versuche unabhängig von den Personenlimits nach Möglichkeit alleine in einem Raum zu sein.
  • Auch wenn das Limit für einen Raum erreicht ist, kannst du weiterhin zügig und zielstrebig durchgehen.

Maske

  • Trage stets eine Maske mit FFP2 oder äquivalenter Schutzwirkung.
  • Die Maske darf nur aus folgenden Gründen abgenommen werden:
  • Kommunikation mit gehörlosen und schwer hörbehinderten Personen
  • kurzzeitig an deinem Platz zum Trinken. Nachdem du fertig bist oder wenn du aufstehst musst du sie sofort wieder aufsetzen.

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen im Metalab sind bis auf weiteres nicht mehr möglich.
  • Halte Events bitte z.B. über den BigBlueButton-Server des Metalabs ab.

Kontaktverfolgung

  • Die Maßnahmen zur Kontaktverfolgung sind bei jedem Besuch durchzuführen.
  • Trage deine Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und optional e-Mailadresse) in dem vorgedruckten Formular ein und stecke es in einem Kuvert, welches mit Datum und Uhrzeit versehen ist, in den Tresor. Kuvert und Formular findest du am Whiteboard im Hauptraum. Diese Kontaktdaten dienen ausschließlich der Verständigung im Falle von COVID-19-Vorfällen, andernfalls werden die Kuverts nach 28 Tagen ungeöffnet vernichtet.

Wir haben die entsprechenden Verordnungen im Blick und evaluieren laufend die Situation, diese Regelungen werden bei Bedarf angepasst.

Danke dass du dich an diese Maßnahmen hältst! Nur gemeinsam können wir weiterhin ein sicheres Hacken im Metalab ermöglichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich dieser Regeln wende dich bitte an Core.png.

Medien

Zusatzinformationen

Mund-Nasen-Schutz

FFP2 Masken sind immer erforderlich.
Folgende Schutzvorrichtungen gelten nicht als adäquate Masken im Metalab:

2G-Nachweis

Zusammenfassend sind folgende Nachweise gültig:

  • Genesung
  • ein Genesungszertifikat über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
  • ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist
  • Impfung nach Genesung
  • ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
  • ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
  • Impfung
  • ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als 270 Tage ist
  • ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als 270 Tage ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung
  • ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als 270 Tage ist
  • ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als 270 Tage ist
  • Als Impfnachweis gilt
  • ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass")
  • ein internationaler Impfpass, in welchem eine Impfung von Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson&Johnson eingetragen ist
  • Für Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen (bis zum 9. Schuljahr), gilt auch ein vollständiger "Ninja-Pass" als 2G-Nachweis (auch am Wochende der entsprechenden Woche)
  • Von der 2G+-Pflicht ausgenommen sind Personen, welche aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht geimpft werden können, sofern diese eine ärztliche Bestätigung vorweisen können.

2G-Check

Für einen 2G-Check gibt es drei offizielle Applikationen:

Schulungen für Keymember

Finden laut Kalender über BigBlueButton unter https://bbb.metalab.at/b/rip-iox-yjw-8mh statt.