ArbeitskreisSoziales/vorschlag

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Vorschläge zur weiteren Diskussion

Vorschlag 1

Stabstelle zur Unterstützung vom Vorstand - Evaluieren wer rausfliegt, Vorschlag machen, Vorstand führt das aus -> würde nicht das eigentliche Problem beheben, aber Vorstand entlasten; was es bräuchte wäre eine Kulturänderung, zB eine user-group die sich bemüht das soziale Miteinander zu verbessern (zB Gewaltfreie Kommunikation)

Vorschlag 2

keine gesonderte Stelle, mehr kommunizieren dass alle eine Eigenverantwortung haben, gegenseitig ermutigt und Mittel in die Hand geben. Vlt sagen, dass Keymember mehr in der Pflicht sind, Anwesende mehr als Nicht-Anwesende. Probleme definieren nicht notwendig da immer neue Probleme

Vorschlag 3

Wenn es eine Entscheidung braucht -> taskforce gründen, aber nicht regelmäßig da das zu Überlastung führen kann. Taskforce soll bis inklusive Vereinsausschluss alles vorschlagen, dabei müssen zB Parteiengehör beachtet werden, Leute sollten vertrauenswürdig sein. Organisieren kann das JF, Anlaufstelle, Community,... über sonstige Themen kann auch am JF geredet werden

Vorschlag 4

Wie gehen wir miteinander um? Muss aus der Community kommen, miteinander reden. Bei extremen Fällen muss man abwägen zwischen Privacy/Schutz, zB bei sexuellen Übergriffen kann nicht einfach verlangt werden, dass Betroffene mit den Täter reden. Taskforce od. schiedsgericht-ähnliche Struktur und awarenessähnliche Stelle wird irgendwo notwenig sein. Am Ende wird der Vorstand zumindest abnicken müssen. In größerem Rahmen diskutieren wird bei schwierigen Fällen sehr viel an der Moderation liegen, haben wir Leute im Metalab die das stemmen können? Könnte schwierig sein sowohl Kompetenz als auch nötwendige Distanz in einer Person zu haben.

Vorschlag 5

Anlaufstelle:

  • erste Kontaktstelle, Leute weiterleiten, Strukturen erklären
  • versucht Konflikte aufzulösen bevor sie weiter eskalieren
  • wenn die Parteien Konsequenzen fordern übernehmen Mitglieder der Anlaufstelle Parteilichkeit
  • Das/die Mitglieder der Anlaufstelle die für jemanden Parteilich sind können in Absprache die Person im Sozialplenum vertreten

Sozialplenum:

  • alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben
  • bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Ein Mitglied der Anlaufstelle ist ebenfalls Teil dieser kleinen Gruppe
  • alle anderen Thema können in der Gruppe besprochen werden
  • das Sozialplenum wählt eine protokollierende Person, die fasst die wesentlichen Punkte zusammen
  • das Sozialplenum kann Schlüssel ausgeben sowie mit Begründung sperren
  • das Sozialplenum kann über Konsequenzen wie Hausverbot, Schlüsselentzug oder anderes entscheiden
  • die wesentlichen Punkte des Protokoll und die Entscheidung werden dem Vorstand vorgelegt, der ein Vetorecht hat
  • über Ausschlüsse entscheidet das Sozialplenum gemeinsam mit dem Vorstand

Vorstand:

  • der Vorstand interveniert bei zeitlich dringenden Angelegenheiten, in solchen Fällen folgt ein kurzer Bericht am nächsten Sozialplenum
  • bei Entscheidungen des Sozialplenum hat der Vorstand ein Veto
  • bei Ausschlüssen muss der Vorstand miteinbezogen werden

Schiedsgericht:

  • steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen

gemeinsamer Vorschlag (V2)

Anlaufstelle:

  • Betroffene können sich ein Mitglied als Vertrauensperson wählen, dass sie im Konflikt unterstützt. Das kann ein Mitglied der Anlaufstelle sein, muss es aber nicht.
  • Mögliche Aufgaben: erste Kontaktstelle, Leute weiterleiten, Strukturen erklären (besonders für neue Leute oder Menschen die nicht oft da sind und nicht viele kennen)

Sozialplenum:

  • Alle hörende Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können hörende nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben
  • Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 5x stimmberechtigte hörende Mitglieder teilnehmen
  • Das Sozialplenum wählt eine protokollierende hörende Person, die fasst die wesentlichen Punkte zusammen
  • Das Sozialplenum kann Schlüssel ausgeben sowie mit Begründung sperren (positive Aufgabe, alle hörende Keymember waren zumindest 1x auf einem Sozialplenum)
  • Über Ausschlüsse entscheidet das Sozialplenum gemeinsam mit dem Vorstand
  • Der Vorstand hat ein Vetorecht. Entscheidungen sind erstmal gültig aber können durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden
  • Eine hörende Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht abstimmen). In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden
  • Das Sozialplenum entscheidet selbst ob bei neuen Informationen eine Sache nochmal behandelt wird

"Taskforces":

  • Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden hörende Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 hörende Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n hörende/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
  • Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7x hörende Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen
  • Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie zB Konsequenzen oder Streitschlichtung wird am Sozialplenum in Absprache berichtet.
  • Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand. Dieser hat ein Vetorecht

Vorstand - doppelte Punkte sind der Vollständigkeit halber dabei

  • der Vorstand interveniert bei zeitlich dringenden Angelegenheiten, in solchen Fällen folgt ein kurzer Bericht am nächsten Sozialplenum. Maßnahmen wie Hausverbot gelten bis zum nächsten Sozialplenum
  • bei Entscheidungen des Sozialplenum hat der Vorstand ein Veto
  • bei Ausschlüssen muss der Vorstand miteinbezogen werden

Schiedsgericht:

  • steht vereinsrechtlich immer zur Schlichtung für vereinsinterne Angelegenheiten offen