COVID-19
Sprache: | Deutsch • English • Esperanto |
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Generelle Hinweise
Das Metalab ist ab 10.02.2022 00:00 unter folgenden Bedingungen gemäß der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung geöffnet:
Allgemeines
- Das Metalab ist von 5 bis 24 Uhr nur zum Arbeiten (an Maschinen, Infrastruktur, Fortbildung, ...) geöffnet.
- Außerhalb der Öffnungszeiten ist nur berufliche Nutzung gestattet.
- Wenn du das Metalab nutzen musst, aber kein Mitglied bist, melde dich bitte vorher an .
- Beim Betreten des Metalabs ist ein 2G-Nachweis gegenüber einem Keymember vorzuweisen bzw. als Keymember stets dabei zu haben.
- Halte deinen Besuch so kurz wie möglich, und bleibe nicht länger als das für die Arbeiten erforderlich ist. Die Eingangstür bleibt dabei die ganze Zeit geschlossen!
- Geselliges Zusammensitzen ist leider nicht mehr möglich.
- Kein Besuch des Metalabs, wenn du dich krank fühlst!
- Halte 2m Abstand zu anderen Menschen. Ausgenommen sind Personen, welche mit dir in einem Haushalt leben.
- Kein Körperkontakt - dazu zählt Umarmen, Hände schütteln oder auch Kuscheln - zu Menschen die nicht im selben Haushalt leben.
- Haltet euch an die üblichen Corona-Schutzmaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, nicht ins Gesicht greifen, in die Armbeuge niesen oder husten, etc.).
- Lüfte bitte kurz durch wenn du kommst und bevor du gehst.
Personenlimits
- Für das ganze Metalab gilt eine Grenze von insgesamt 10 Personen.
- Pro Raum ist die folgende Anzahl Leute erlaubt (ausgenommen, ihr wohnt in einem Haushalt):
- Fünf Menschen im Hauptraum
- Drei Menschen in der Bibliothek
- Zwei Leute in der Lounge
- Drei Leute im WEL
- Eine Person in der HM
- Eine Person in der Küche
- Versuche unabhängig von den Personenlimits nach Möglichkeit alleine in einem Raum zu sein.
- Auch wenn das Limit für einen Raum erreicht ist, kannst du weiterhin zügig und zielstrebig durchgehen.
Maske
- Trage stets eine Maske mit FFP2 oder äquivalenter Schutzwirkung.
- Die Maske darf nur aus folgenden Gründen abgenommen werden:
- Kommunikation mit gehörlosen und schwer hörbehinderten Personen
- Kurzzeitig an deinem Platz zum Essen oder Trinken. Nachdem du fertig bist oder wenn du aufstehst musst du sie sofort wieder aufsetzen.
Veranstaltungen
- Veranstaltungen im Metalab sind bis auf weiteres nicht mehr möglich.
- Halte Events bitte z.B. über den BigBlueButton-Server des Metalabs ab.
Kontaktverfolgung
- Die Maßnahmen zur Kontaktverfolgung sind bei jedem Besuch durchzuführen.
- Trage deine Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und optional e-Mailadresse) in dem vorgedruckten Formular ein und stecke es in einem Kuvert, welches mit Datum und Uhrzeit versehen ist, in den Tresor. Kuvert und Formular findest du am Whiteboard im Hauptraum. Diese Kontaktdaten dienen ausschließlich der Verständigung im Falle von COVID-19-Vorfällen, andernfalls werden die Kuverts nach 28 Tagen ungeöffnet vernichtet.
Wir haben die entsprechenden Verordnungen im Blick und evaluieren laufend die Situation, diese Regelungen werden bei Bedarf angepasst.
Danke dass du dich an diese Maßnahmen hältst!
Nur gemeinsam können wir weiterhin ein sicheres Hacken im Metalab ermöglichen.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich dieser Regeln wende dich bitte an .
Medien
- Das aktuelle COVID19-Präventionskonzept ist hier: Datei:COVID19-Praeventionskonzept.pdf
- Das Contact-Tracing-Formular gibt es hier: Datei:Contact tracing.pdf
Zusatzinformationen
Mund-Nasen-Schutz
FFP2 Masken sind immer erforderlich.
Folgende Schutzvorrichtungen gelten nicht als adäquate Masken im Metalab:
2G-Nachweis
Zusammenfassend sind folgende Nachweise gültig:
- Genesung
- ein Genesungszertifikat über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
- ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist
- Impfung nach Genesung
- ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
- ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist
- Impfung
- ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als 270 Tage ist
- ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als 270 Tage ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung
- ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als 270 Tage ist
- ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als 270 Tage ist
- Als Impfnachweis gilt
- ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass")
- ein internationaler Impfpass, in welchem eine Impfung von Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson&Johnson eingetragen ist
- Für Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen (bis zum 9. Schuljahr), gilt auch ein vollständiger "Ninja-Pass" als 2G-Nachweis (auch am Wochende der entsprechenden Woche)
- Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Personen, welche aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht geimpft werden können, sofern diese eine ärztliche Bestätigung vorweisen können.
2G-Check
Für einen 2G-Check gibt es drei offizielle Applikationen:
- GreenCheck.gv.at, eine Webapplikation, die auf allen Handies, Tablets und Notebooks funktionieren sollte.
- GreenCheck im Apple App Store
- GreenCheck im Google Play Store
Schulungen für Keymember
Finden laut Kalender über BigBlueButton unter https://bbb.metalab.at/b/rip-iox-yjw-8mh statt.