Forskningsavdelningen-kyrah/de

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Am 28. November führte die Polizei eine Razzia gegen einen Klub in Malmö durch. Der Klub, der an dem Abend ein Punkkonzert veranstaltete, stand unter Verdacht, illegalerweise Alkohol auszuschenken. In der Tat konnte die Polizei bei der Aktion Bier, Wein und "harten" Alkohol sicherstellen. Auch einige persönliche Gegenstände, die bei einem Punkkonzert nicht weiter verwunderlich sind, wurden konfisziert (Knallkörper, Pfefferspray, etc.) Details sind in der Pressemeldung der Polizei zu finden.

So weit, so unaufregend.

Was die Pressemeldung allerdings nicht erwähnt, ist, dass die Razzia auch auf die Räumlichkeiten einer anderen Organisation ausgeweitet wurde, die nichts mit dem Klub zu tun hatte - abgesehen davon, dass sie sich im gleichen Gebäude befindet: den Hackerspace Forskningsavdelningen.

Forskningsavdelningen ist ein Hackerspace - ein Ort, an dem technisch interessierte Menschen Wissen austauschen und zusammenarbeiten. Was hat diese Organisation mit einem möglicherweise illegalen Klub zu tun, der von einer anderen Organisation in einem anderen Stockwerk veranstaltet wird? Man würde meinen, nicht viel.

Aber gut, vielleicht war es einfach nur ein unglückliches Missverständnis, dass sie in die Razzia mithineingezogen wurden. Vielleicht hatte die Polizei einfach nur schlecht recherchiert. Peinlich, aber nicht wirklich eine große Sache.

Nur hat die Polizei dabei dann sechs Computer, einen WiFi-Router und weitere wertvolle technische Ausrüstung von Forskningsavdelningen konfisziert - und ermittelt jetzt wegen "Vorbereitung zu schwerem Diebstahl" und "Einbruch in IT-Systeme".

Der Vorwurf der Vorbereitung zu schwerem Diebstahl wird damit begründet, dass sich unter der Ausrüstung im Hackerspace zwei Maschinen zur Vervielfältigung von Schlüsseln und Lockpicking-Werkzeuge befanden. Die Polizei schließt daraus, dass ein Einbruch geplant war. In gleicher Weise wird das Vorhandensein einer "besonderen Antenne zum Empfang von drahtlosen Signalen über große Entfernung" als Begründung für den Verdacht des Einbruchs in IT-Systeme angesehen.

Der Besitz und die Verwendung von all diesen Werkzeugen ist jedoch völlig legal - außer natürlich, wenn man sie für illegale Zwecke verwendet. Ich kann mit einem Messer mein Schnitzel schneiden oder jemanden erstechen. Wenn ich ein Messer besitze, heißt das dann, dass ich einen tätlichen Angriff plane?

Der Besitz einer Antenne - auch einer "besonderen", umgebauten Antenne - deutet nicht auf die Absicht hin, ein Verbrechen zu begehen. Er zeigt ein Interesse an drahtloser Übertragung - und die Antenne ist möglicherweise der erste Prototyp der Technologie von morgen.

Wie ist das mit Lockpicking? Hier gilt genau das gleiche. Lockpicking (umgangssprachlich auch als "Schlösserknacken" bezeichnet) ist ein Sport, der von offiziellen Vereinen und Sportgruppen in ganz Europa praktiziert wird. Diese Vereinigungen dienen nicht nur der Erbauung ihrer Mitglieder, sie haben auch einen wichtigen gesellschaftlichen Nutzen, indem sie Sicherheitsmängel in gebräuchlichen Schlössern aufdecken. Die Teilnahme an diesem Sport ist genauso wenig eine Vorbreitung für einen Einbruch wie Sportschießen eine Vorbereitung für einen Mord ist.

Wir sind zutiefst bestürzt über diese Missachtung des grundlegendsten Rechtsprinzips - der Unschuldsvermutung. Es macht uns große Sorgen, dass die offene, kritische Auseinandersetzung mit Technologie als Grundlage herangezogen wird, unschuldige Menschen zu beschuldigen.

Als Mitglieder des Metalab, einem Hackerspace in Wien, bringen wir unsere Solidarität mit unseren Freunden in Schweden zum Ausdruck. Wir schließen uns ihrer Forderung nach unverzüglicher Rückgabe aller beschlagnahmten Geräte an. Es ist unsere ehrliche Hoffnung, dass sich diese ganze Geschichte als Missverständnis herausstellt und nicht als absichtliche Verletzung der Rechte unschuldiger Bürger.

Zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit und Vermeidung derartiger Fehler in der Zukunft empfehlen wir dringend eine gründliche und vollständige Untersuchung der Razzia (ihrer Gründe und wie sie tatsächlich durchgeführt wurde) sowie der rechtlichen Grundlagen dafür (oder des Fehlens derselben), jemandem aufgrund des Besitzes von legalen Werkzeugen den Vorsatz zu einer Straftat zu unterstellen.

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