Diskussion:Vereinsstatuten.old
Regeln
Nachdem ich selbst ziemlich rumgewerkt habe, würde ich gerne folgende Regeln für die Änderung des Statutenentwurfs vorschlagen bzw. selbst einhalten.
- Jeder darf jederzeit alles ändern
- Einzige Ausnahmen ist der Name des Vereins und die Bezeichnung der Organe. Diese sind vorab auf der Diskussionsseite zu besprechen.
- Der Grund für diese Aussnahme ist, die ansonsten entstehende sprachliche Verwirrung bzw. das brechen der Wiki Links. Alternative Namensvorschläge sind jederzeit herzlich willkommen
- Es sollte jeweils nur der jeweilige Paragraph geändert werden und eine Kurzzusammenfassung geschrieben werden
- Wenn anhand der Versionenseite + Kurzzusammenfassung ersichtlich ist, welcher Paragraph weshalb geändert wurde, ist es nicht notwendig diese auf der Diskussionsseite zu kommentieren.
- Ansonsten sollte auf der Diskussionsseite die Änderung kommentiert werden.
-- Andreas, 1.Dez 2005
Namen
- Namensvorschlag: MetaLab - Verein zur Förderung kreativer [Jugend/Freizeit]kultur
- René hatte da so einen tollen Namen in der Richtung, beim Vivi Treffen. Mir ist der aber leider entfallen. (Der Name war "Verein zur Vernetzung von Jugendlichen", wobei jegliche Variation auch möglich ist.)
- Damals angedachtes Ziel war jedenfalls einen Namen zu haben, der in simplen Worten erfasst was wir bezwecken, dabei nicht zu verpeilt wirkt, und wenn möglich trotzdem etwas subversiven Charakter hat. Gar nicht so leicht.
- Der Name sollte "meta" und den verbindenden Charakter verschiedener Interessen gut und kurz abdecken.
Bezeichnungen
- Mein aktueller Vorschlag lautet Vorstand = Wohlwollendes Gremium, Kontrolle = Prüfgruppe, Schlichtungsstelle = Fehlerkorrektur
-- Andreas, 1.Dez 2005
- ich finde ja das Guru Meditaion ein super Begriff ist, aber geht sowas bei der Vereinspolizeit durch? Wie flexibel sind die den wirklich? Was wenn jemand meint wir wollen sie verarschen? --Teemu 16:09, 2. Dez 2005 (CET)
Ziele
- Hab mal ein wenig das Vereinziel modifiziert. Unbedingt drinnen zu lassen wünsch ich mir den Für und Wiederspruch an sich als vereinsziel. --Mihi 23:53, 30. Nov 2005 (CET)
- bin da ähnlicher meinung wie Mihi bezügl. Für- und Wiederspruch als vereinsziel. damit ist u.a. auch meinungs-vielfalt & -freiheit aktiv gewährleistet. auch einer pluralistischen gesinnungshaltung wird damit rechnung getragen. --Scb 19:31, 1. Dez 2005 (CET)
- Drei Dinge:
- Habe die Prioritäten in den "sachlichen Tätigkeiten" verändert: Primäres Ziel des metalab ist IMHO die Schaffung und Unterhaltung eines Ortes für unsere Aktivitäten. Habe diesen Punkt auch entsprechend erweitert.
- Wenn von Raumzeit gesprochen wird dann müssen die Vereinstätigkeiten nicht nur verortet sondern auch verzeitet sein.
- Sind die 1. & 2. Aufgabe nicht ein und dasselbe? --Frank 12:23, 1. Dez 2005 (CET)
Würde die Reihenfolge gerne wieder umdrehen. Weil die Reihenfolge philosophische Ziele, danach Verortung netter klingt, als wenn wir die Gestaltung eines schnöden Vereinslokals zu unseren Hautziel erklären. -- Andreas, 1.Dez 2005
Ich würde es auf keinen Fall "Vereinslokal" nennen sondern metalab (in welcher Schreibweise auch immer). Vielleicht sehe ich das ja zu pragmatisch, aber für mich war der zentrale Sinn und Zweck der Aktion eben dieses metalab zu schaffen und nebenbei noch ein wenig Spaß beim Statutenbasteln zu haben. Sollte die Satzung nicht das zentrale Ziel auch als ein solches wiedergeben? Meinungsbildung in progress... --Frank 19:07, 1. Dez 2005 (CET)
- naja, es ist das metalab, nur meine ich das wir der vereinspolizeit da nicht zu sehr auffallen wollen, die sollen es einfach abstempeln und eintragen. Woher sollen die wissen was das MetaLab ist und wieso ein Verein fuer desen Betrieb unerlaesslich ist? strapazieren wir das nicht so sehr .. --Teemu 16:14, 2. Dez 2005 (CET)
Organe
Ich habe die ganzen Stellvertreter abgeschafft und durch die Möglichkeit ersetzt, dass ein Funktionsträger eine Funktion oder Teile davon an jemanden anderen übertragen. Zusätzlich habe ich den MetaLab Hüter eingeführt (wenn as MetaLab unsere Hauptaufgabe ist, sollte sich auch jemand fix darum kümmern) und die Dummy Funktion des Organisators geschaffen, damit wir nicht jedesmal die Statuten ändern müssen, nur um jemanden mit einer Aufgabe inkl. Stimmrecht im Wohlwollenden Gremium zu beauftragen. -- Andreas, 2.Dez 2005
Sitzungen
sollte nur mit genügendgehender authentifizierung stattfinden (e.q. GPG/SILC) --Mihi 17:49, 1. Dez 2005 (CET)
Ich halte die elektronische Authentifizierung bzw. Verschlüsselung der Sitzung selbst für übertrieben. Was ich aber hinengenommen habe ist die Möglichkeit bzw. Pflicht, das Sitzungsprotrokoll elektronisch zu signieren.-- Andreas, 2.Dez 2005
Mitgliedschaft
Ich bin stark dafür, auch juristische Personen als eine Form (nicht notwendigerweise ordentliche) von Mitgliedern zuzulassen. Die Rationale dahinter ist, daß mehr oder weniger alle am metalab Interessierten mit verschiedenen Vereinen assoziiert sind, welche nur bedingt über eigene Räumlichkeiten verfügen. (Deshalb ja auch das allseitige große Interesse am metalab.) So wäre es für die cngw z.B. wüschenswert, das metalab bzw. den Socialising-Teil davon für ihre regelmäßigen Chaostreffs zu nutzen. Für dieses Privileg sollte die cngw IMHO Mitglied des metalab sein und auch bezahlen.
BTW: der juristische Begriff ist natürliche Person. Hab das geändert. --Frank 13:29, 1. Dez 2005 (CET)
Sind wir parallel auf die selbe Idee gekommen, in der aktuellen Version können nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden, wohingegen die Mitgliedschaft als förderndes Mitglied allen Rechtspersonen offen steht- -- Andreas, 1.Dez 2005
Pflichten der Mitglieder
- habe den Punkt "Wahrung des Ansehens des Vereins" aufgenommen, das ist in manchen Situation recht hilfreich, wenn mal jemand amok laeuft.. --Teemu 15:39, 2. Dez 2005 (CET)
Sonstiges
- Darf man die nummerierung hexdezimal machen? --Atrox Setting Orange, the 43rd day of The Aftermath in the YOLD 3171
Kommentar
Habe mal die Luga-Statuten in das Wiki übernommen und habe folgende Dinge geändert:
- Sämtliche Namen & Bezeichnungen inkl. Umbennenung von Vorstand, Generalversammlung etc.
- Mehr Rechte für die Mitglieder
- Einführung eines ständigen Schlichtungsgremiums
-- Andreas, 30.Nov 2005
Habe das Deutsch ein wenig korrigiert und umformuliert; --Teemu 15:37, 2. Dez 2005 (CET)
Abstimmungsverfahren
"Majority Vote" -- das ankreuzln seines Favoritens aus einer Liste von Alternativen -- ist verzerrend bei der Aggregation von Individualwünschen zu einem Gruppenwunsch. Leider ist das jedes andere Wahlverfahren auch, aber das majority voting, wie wir es aus unserem österreichischen Wahlsystem kennen, hat Eigenschaften die wir nicht in allen Abstimmungsfragen wollen.
Voting System ist eine sehr gute Zusammenfassung der Probleme, denen sich eine Gruppe bei der Auswahl des Wahlverfahrens gewahr sein sollte. Das Wahlsystem hat nämlich drastische Auswirkungen auf die Wahlergebnisse einer Gruppe.
Es gibt Wahlverfahren, die extreme Positionen bei starker Polarisierung der Wähler guten Chancen einräumt. Dann wiederum gibt es Wahlverfahren, die den breitesten Konsenz als wahrscheinlicheren Ausgang haben. Man sollte sich überlegen bei welchen Themen, welche Wahlverfahren Sinn machen. Bei der Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag halte ich einen breiten Konsenz für wichtig. Bei Fragen zu Realisierung gewisser Projekte ist imho eine ganz oder garnicht Politik effektiver. Wer sich nicht in der Länge des oben zitierten Wiki Artikels verlieren will, dem biete ich an bei dem Treffen -- und so eines wird es sicher geben -- auf dem die Vereinsgründung debatiert wird, einen kurzen Abgriss dieser Wahlsysteme vorzutragen. Clemens 14:17, 1. Dez 2005 (CET)
Das Grundproblem, welches ich bei einer klassischen Vereinsstruktur sehe ist, dass der Vorstand die Generalversammlung vor vollendete Tatsachen stellen kann und die Generalversammlung nur die Möglichkeit hat entweder der Entscheidung widerwillig zuzustimmen, oder den Vorstand als ganzes abzuberufen.
Dementsprechend habe ich im Entwurf ein sehr weitgefasstes Kooptierungsrecht für den Vorstand vorgesehen. Sinn dahinter ist es den Vorstand zu zwingen in jede Entscheidung die Betroffenen mit Stimmrecht einzubinden (Im Sinne eines Stakeholder Modells). Man kann von den Statuten her den Vorstand dazu nicht zwingen. Aber man kann von den Statuten her die Möglichkeit dazu schaffen und Personen, welche diese nicht nutzen wollen nicht in der Vorstand zu wählen.
Z.B. die Wiener Grünen haben ein ziemlich ausgeklügeltes und sehr minderheitenfreindliches Wahlsystem bei Personalentscheidungen. Wirkliche Effekte hat dies aber nur, wenn wirklich viele Personen auf einmal gewählt werden (mind. 4). Weil erst dadurch eine wirkliche Minderheit die Möglichkeit bekommt den 3 oder 4 Platz zu bestimmen.
Ansonsten würde ich das FFII Motto: "Our decision making rule is rough consensus by a fluid core community, responsibility for the task or the principle known as "just do it"" übernehmen und Wahlen in erster Linie als notwendiges Übel und nicht als den erstrebenswerten Entscheidungsmechanismus ansehen. -- Andreas, 1.Dez 2005