Zum Inhalt springen

2025-05-25 Generalversammlung

aus Metalab Wiki, dem offenen Zentrum für meta-disziplinäre Magier und technisch-kreative Enthusiasten.
Version vom 23. Mai 2025, 11:40 Uhr von Ripper (Diskussion | Beiträge) (Ein Antrag ist gestern noch eingebracht worden)

Was?

Die ordentliche Generalversammlung gemäß §9 unserer Statuten.
Mit Dolmetschung ÖGS <-> Deutsch.

Wann?

Sonntag, 2025-05-25, 18:00

Vorbesprechung

Um die Vorbereitung für GV-Anträge zu erleichtern gibt es einen Termin um gemeinsam Anträge zu schreiben:

Mittwoch, 2025-04-30, 18:00

Um den Diskussionsbedarf bei der GV zu verringern wird es auch einen Termin zum Besprechen und Diskutieren der Anträge geben:

Donnerstag, 2025-05-15, 18:00

Wo?

Metalab Hauptraum

Vorläufige Tagesordnung

  • Akkreditierung und Stimmkartenausgabe (ab 30 min bis 5 min vor Beginn)
  • Begrüßung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Protokollanten
  • Wahl der Moderation
  • Wahl der Wahlkommission
  • Bericht des Vorstands
  • Bericht der Rechnungsprüfung
  • Entlastung des Vorstands
  • Entlastung der Rechnungsprüfung
  • Anträge
  • Vorstellung der Kandidaturen für Vorstand und Rechnungsprüfung
  • Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfung
  • Budgetplan
  • Sonstiges
  • Ende
  • Heimgehen, Schlafen

Vorstandskandidaturen

Das Team des Metalabvorstands besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen. Die Hauptpositionen sind Pflicht, die Stellvertreterpositionen optional.

Wie die Aufgabenverteilung in der Gruppe schlussendlich aussieht müssen sich die gewählten Personen in ihrer Vorstandsperiode ausmachen. Grundsätzlich sind die Tätigkeiten den jeweiligen Positionen zugewiesen, jedoch ist Hilfe dabei von anderen Vorstandsmitgliedern gerne gesehen.

Sich als Vorstand aufstellen heißt unter anderem Verantwortung zu übernehmen und ebenso muss einem bewusst sein, dass auch etwas Arbeit anfällt.

Solltest $DU zu der Tätigkeit Fragen haben, melde dich beim aktuellen Vorstand.

Obperson

Obperson Stellvertretung

Schriftführende Person

Schriftführende Stellvertretung

Kassaperson

Kassaperson Stellvertretung

Sonstige Kandidaturen

Rechnungsprüfung

lt. § 14 Abs 1 der Statuten, sind "zwei Rechnungsprüfende" zu wählen - es gibt hier keine Vertretungsfunktion, beide sind gleichberechtigt

Moderation

Protokollierende

Wir brauchen außerdem ...

Wahlhelfende

Anträge

Nummer Antragstext Begründung Link zur Diskussion / Verifikation Antragstellende Person
1 §6 (3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, länger als mindestens sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Wenn ein Mitglied im Zahlungsrückstand ist und unter den angegeben Kontaktmöglichkeiten auch nach 3 Versuchen nicht erreichbar ist und auch auf dem Postweg kein Kontakt hergestellt werden kann, kann die Mitgliedschaft 3 Monate nach dem letzten Kontaktversuch beendet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Manche Leute sind Mitglied, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag und sind auch auf keinem Weg erreichbar. Es ist im Moment schwierig, diese Mitgliedschaften zu beenden. Außerdem herrscht Uneinigkeit darüber, wann die "sechs Monate" aus §6 (3) zu laufen beginnen. Antrag 1 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
2 §7 (6): Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen die Mitglieder das Metalab und dessen Ausstattung und Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

§7 (7): Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Ist ein Mitglied mit der Zahlung der eigenen Beiträge im Rückstand, so ruhen alle dessen Rechte mit Ausnahme des passiven Wahlrechts bis zur vollständigen Zahlung der Beiträge.

Verbesserung der Lesbarkeit von §7 (6), aufteilen in Abs. 6 und 7 aufgrund anderer Anträge Antrag 2 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
3 §7: (...) Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Der Vorstand kann für einzelne Personen auf deren Anfrage einen ermäßigten Beitrag gewähren. (...) Es gibt viele Mitglieder mit vergünstigsten Mitgliedsbeiträgen in unterschiedlicher Höhe von 0€ bis ca. 15€ (Erinnerung: Standard-Beitrag sind 30€). Vergünstigste Mitgliedsbeiträge sind streng genommen nicht von den Stauten (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6) abgedeckt. Dort werden Mitgliedsbeiträge nur von der GV festgelegt. Antrag 3 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
4 §7 (6): Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen die Mitglieder das Metalab und dessen Ausstattung und Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Alle Mitglieder des Vereins sind an die Hausordnung (siehe Anhang 1) gebunden. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann der Vorstand die Mitgliedsrechte temporär einschränken oder die Mitgliedschaft gemäß § 6 (4) beenden.

§ 6 (4): Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer von Mitgliedspflichten aus § 7 und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige Inanspruchnahme der Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch der Vereinszweck insgesamt gefährdet wird.

Die Statuten sind rechtlich bindender als GV-Beschlüsse. Unser CoC steht daher auf semi-wackeligen Beinen. Wir möchten ihn also in §7 (6), Pflichten von Mitgliedern, aufnehmen. Antrag 4 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
5 §7 (6): (...) Wenn ein Hausverbot ausgesprochen wurde, ruht die Beitragspflicht des betroffenen Mitglieds - dabei gelten nur ganze Monate. Beitragsfreiheit von Hausverboten analog zu §6 (8). Kontext: §6 (8): Die Rechte und Pflichten des betroffenen Mitglieds ruhen beitragsfrei vom Zeitpunkt der ersten Mitteilung (Absatz 6) bis zur endgültigen Entscheidung über den Ausschluss. Antrag 5 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
6 §6 (5): Mitglieder, die 3 Monate oder kürzer Mitglied des Vereins sind, können vom Vorstand mündlich oder schriftlich ausgeschlossen werden. Für solche Mitglieder gibt es keine Einspruchsmöglichkeit und der Ausschluss tritt sofort in Kraft. Ausschluss von neuen Mitgliedern - Kann eine Person nicht persönlich erreicht werden, könnte der Ausschluss von frischen Mitgliedern gemäß § 6 nicht korrekt durchgeführt werden. Antrag 6 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
7 §5 (2) Die ordentliche und fördernde Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied begründet. Über die Aufnahme fördernder von Mitgliedern entscheidet der Vorstand und ihre Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

§5 (3) Der Vorstand kann den Beitritt die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitgliedes innerhalb von drei Monaten durch Beschluss ablehnen annulieren. In diesem Fall gilt die Mitgliedschaft als von Anfang an nicht zustande gekommen. Die Ablehnung Annullierung ist der betroffenen Person von einem Vorstandsmitglied mitzuteilen; die Gründe brauchen nicht mitgeteilt zu werden. Die Regelungen für die Berufung eines ausgeschlossenen Mitglieds an die Mitgliederversammlung (§6, Abs. 7) gelten sinngemäß.

Aufnahme von Mitgliedern Antrag 7 becca stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten
8 Hiermit stelle ich folgenden Alternativantrag zu Antrag 4:

Die GV möge beschließen, dass §7 Abs 6 künftig wie folgt lautet:

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen die Mitglieder das Metalab und dessen Ausstattung und Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Alle Mitglieder des Vereins sind an die Hausordnung gebunden. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann der Vorstand die Mitgliedsrechte temporär einschränken oder die Mitgliedschaft gemäß § 6 (4) beenden.

Weiter möge die GV beschließen, dass § 6 Abs 4 wie folgt lautet (wobei durchgestrichenes zu streichen ist):

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer von Mitgliedspflichten aus § 7 und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung seiner der Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige Inanspruchnahme der Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch der Vereinszweck insgesamt gefährdet wird.

Weiter möge die GV beschließen, dass unter § 10 (Aufgaben der Generalversammlung) ein neuer Absatz hinzugefügt wird:

Festlegung der Hausordnung und des Prozesses zur unterjährigen Änderung dieser;

Mit dem Antrag 4 würde die Hausordnung Teil der Statuten werden, da Anhänge ein Teil der Statuten sind. Eine Unterjährige Änderung wie in der GV https://metalab.at/wiki/2023-09-24_Generalversammlung festgelegt (über das Jour Fixe mit Vetorecht des Vorstands) wäre damit ausgeschlossen. Daher schlage ich vor, anstatt die Hausordnung in die Statuten aufzunehmen, sollte die GV die Kompetenz bekommen sowohl die Hausordnung festzulegen als auch zu bestimmen wie zwischen den GVs eine Änderung der Hausordnung erfolgen kann. Also den bisherigen GV-Beschluss aus 2023 statutarisch absichern. hier kommt ein Link eesti
9 Salvatorische Klausel: Sollte die Vereinspolizei einzelne Statutenänderungen ablehnen, so wird der Vorstand von der GV dazu ermächtigt die Statuten, ohne den darauf rückführbaren Änderungsantrag erneut einzureichen und den Mitgliedern mitzuteilen welche Änderungen abgelehnt wurden. ripper
10 § 1.

Die beiden untenstehenden §§ 2 und 3 betreffen Claire. Es wäre deshalb sinnvoll, Claire’s Partizipation bei der Diskussion der beiden Punkte zuzulassen. Die GV möge daher darüber abstimmen, Claire’s Hausverbot in diesem Sinne vorübergehend aufzuheben.

(Anm: Aus praktischen Gründen wäre es wohl sinnvoll, die Tagesordnung so zu gestalten, dass mindestens 20 Minuten Abstand zwischen der Behandlung von § 1 einerseits und der Behandlung der §§ 2 und 3 andererseits sind. Dann gibt es keine Notwendigkeit für Claire, direkt vor dem Vereinslokal zu warten. ;)

§ 2. Der Vorstand hat in 2024 zwei Klagen bei Gericht gegen Claire eingereicht.

Fragen dazu an den Vorstand: (1) Welchen Vorteil hat sich der Vorstand davon für den Verein erhofft? (2) Was hat es gebracht und wie viel hat es den Verein gekostet? (3) Insbesondere, was hat sich der Vorstand von der zweiten Klage erhofft, und wie viel hat sie den Verein gekostet?

§ 3. Claire wirft dem Vorstand uA vor, das erste ihrer beiden Schiedsverfahren im Verein in haarsträubend rechtswidriger Weise unter Claire’s Ausschluss geführt zu haben, und ihr seit nun schon über eineinhalb Jahren ebenso rechtswidrig den Zugang zu den Dokumenten aus dem Schiedsverfahren zu unterdrücken. Das ist für Claire insbesondere deshalb extrem belastend, weil der Vorstand gleichzeitig seit inzwischen über einem Jahr im Verein sagt, die Details zum Verfahren würden “auf Claire’s Wunsch geheim gehalten” werden. Aber natürlich erklären Vorstandsmitglieder – das behauptet zumindest Claire – immer wieder Leuten unter verschiedensten Vorwänden “ganz vertraulich” diese angeblich “auf Claire’s Wunsch hin geheim gehaltenen Details". Während in Wahrheit der gleiche Vorstand alle Details entgegen Claire’s monatelangem eindringlichen Protests VOR CLAIRE geheim hält, und Claire so laut und deutlich wie es nur geht, AUFKLÄRUNG verlangt, und nicht Geheimhaltung. Und es sieht nicht einmal so aus, als würde der Vorstand da immer die gleiche Geschichte erzählen, wenn da wieder mal im Verein Leuten "Claire’s Geheimnisse" erzählt werden. Dieser “Schein von Geheimhaltung”, den der Vorstand da praktiziert, dient – das sagt Claire – sicherlich nicht dazu “Claire’s Geheimnisse” zu schützen, sondern nur dazu, VOR CLAIRE geheim zu halten, welche haarsträubend absurden Unwahrheiten über Claire im Metalab verbreitet wurden und werden.

Da der Vorstand auf alle Vermittlungsversuche in der Sache nur mit Kommunikationsverweigerung und Verschleppung von Claire’s Verfahren reagiert hat, greift Claire nun ihrerseits zu rechtlichen Schritten. Dazu bedient sich Claire aber nicht etwa einer Klage auf Herausgabe dieser Dokumente. Dann das hätte nach dem Verhalten des Vorstandes im letzten Jahr doch sicherlich keine Aussichten auf Erfolg, und würde am Ende den Verein nur noch weiter völlig unnötig finanziell belasten. Stattdessen hat sich Claire also schweren Herzens dazu entschlossen, die Mitglieder des Vorstandes wegen Urkundenunterdrückung bzw. Unterdrückung von Beweismitteln anzuzeigen. Im Augenblick wartet Claire noch darauf, dass die Staatsanwaltschaft Wien eine Entscheidung darüber trifft, ob es sich bei den unterdrückten Dokumenten um Urkunden oder lediglich um Beweismittel handelt.

Fragen dazu an den Vorstand:
(1) Wie sieht der Vorstand diese Situation? Ist Claire zu den Dokumenten berechtigt und unterdrückt der Vorstand den Zugang dazu?
(2) Werden die Vorstandsmitglieder im Falle der Notwendigkeit dazu die Kosten ihrer Verteidigung selbst tragen, oder ist beabsichtigt, dass der Verein diese Kosten trägt?

Sorge um die Finanzgebarung des Vereins und unnötige weitere Eskalation des Konflikts durch den Vorstand. ryn

Anfragen an den Vorstand

  • Bezüglich des vergangenen Vereinsjahres ergeben sich immer wieder Fragen die möglicherweise bei dem Bericht des Vorstandes beantwortet werden könnten. Fragen können hier vor der GV bekannt gegegeben werden.
  • Bitte die Anfragenummern nicht verändern (behandelt sie wie UIDs)!
Nummer Frage Link zur Diskussion / Verifikation Fragestellende Person

Protokoll