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2025-05-25 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

Anträge: +noch 1 Antrag
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|Salvatorische Klausel: Sollte die Vereinspolizei einzelne Statutenänderungen ablehnen, so wird der Vorstand von der GV dazu ermächtigt die Statuten, ohne den darauf rückführbaren Änderungsantrag erneut einzureichen und den Mitgliedern mitzuteilen welche Änderungen abgelehnt wurden.
|Salvatorische Klausel: Sollte die Vereinspolizei einzelne Statutenänderungen ablehnen, so wird der Vorstand von der GV dazu ermächtigt die Statuten, ohne den darauf rückführbaren Änderungsantrag erneut einzureichen und den Mitgliedern mitzuteilen welche Änderungen abgelehnt wurden.
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