2024-05-20 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Mai 2024, 08:56 Uhr
Was?
Die ordentliche Generalversammlung gemäß §9 unserer Statuten.
Mit Dolmetschung ÖGS <-> Deutsch.
Wann?
Montag, 2024-05-20, 18:00
Vorbesprechung
Um den Diskussionsbedarf bei der GV zu verringern wird es einen Termin zum Besprechen der Anträge geben:
Sonntag, 2024-05-12, 18:00
Wo?
Metalab Hauptraum
Vorläufige Tagesordnung
- Akkreditierung und Stimmkartenausgabe (ab 30 min bis 5 min vor Beginn)
- Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Protokollanten
- Wahl der Moderation
- Wahl der Wahlkommission
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Rechnungsprüfung
- Entlastung des Vorstands
- Entlastung der Rechnungsprüfung
- Anträge
- Vorstellung der Kandidaturen für Vorstand und Rechnungsprüfung
- Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfung
- Budgetplan
- Sonstiges
- Ende
- Heimgehen, Schlafen
Vorstandskandidaturen
Das Team des Metalabvorstands besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen. Die Hauptpositionen sind Pflicht, die Stellvertreterpositionen optional.
Wie die Aufgabenverteilung in der Gruppe schlussendlich aussieht müssen sich die gewählten Personen in ihrer Vorstandsperiode ausmachen. Grundsätzlich sind die Tätigkeiten den jeweiligen Positionen zugewiesen, jedoch ist Hilfe dabei von anderen Vorstandsmitgliedern gerne gesehen.
Sich als Vorstand aufstellen heißt unter anderem Verantwortung zu übernehmen und ebenso muss einem bewusst sein, dass auch etwas Arbeit anfällt.
Solltest $DU zu der Tätigkeit Fragen haben, melde dich beim aktuellen Vorstand.
Obperson
Obperson Stellvertretung
Schriftführende Person
Schriftführende Stellvertretung
Kassaperson
Kassaperson Stellvertretung
Sonstige Kandidaturen
Rechnungsprüfung
lt. § 14 Abs 1 der Statuten, sind "zwei Rechnungsprüfende" zu wählen - es gibt hier keine Vertretungsfunktion, beide sind gleichberechtigt
Moderation
Protokollierende
Wir brauchen außerdem ...
Wahlhelfende
Anträge
- siehe auch unser Statutenrepo auf Github
- Bitte die Antragsnummern nicht verändern (behandelt sie wie UIDs)!
Nummer | Antragstext | Begründung | Link zur Diskussion / Verifikation | Antragstellende Person |
---|---|---|---|---|
1 | Ein exklusiver Tag muss mindestens 14 Tage vorher im Kalender eingetragen sein. Zusätzlich muss dieser 14 Tage vorher auf der internen Mailingliste angekündigt werden. | Wenn exklusive Tage öfter verschoben werden, ist es schwierig die Übersicht zu bewahren, insbesondere für Leute die nicht ständig in den Kalender schauen. | becca | |
2 | Vor und nach einer exklusiven Veranstaltung (z.B. Metainvasion-Day) darf 24 Stunden lang keine weitere exklusive Veranstaltung stattfinden. Samstag exklusiv heißt also, Freitag und Sonntag dürfen nicht exklusiv sein. Diese Regel gilt ab Juli 2024. Die schon eingetragenen Events im Mai und Juni sind davon also unberührt. | Dieser Antrag wurde mit den Menschen die aktuell die exklusiven Tage (Auti, ÖGS, Invasion) organisieren abgesprochen. | luto | |
3 | Wie bei der letzten Generalversammlung beschlossen sollen hier alle Änderungen des Code of Conduct die in dem Zeitraum zur letzten GV passiert sind von der Generalversammlung bestätigt werden. Hier sind hauptsächlich Anpassungen an der einfachen Version passiert, siehe Vergleich einfache Version. | becca | ||
4 | Änderungen in "§ 11: Vorstand":
(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl, Kooptierung (Abs. 2) oder Nachrücken (Abs. 12) einer Nachfolge wirksam. Bei einer stellvertrendenen Position, wird der Rückritt sofort wirksam; eine Nachbesetzung ist nicht notwendig. (Anmerkung: der fett markierte Teil ist zusätzlich) sowie neu hinzuzufügen: (12) Erklärt ein Vorstandsmitglied den Rückritt (Abs. 10), rückt die für die relevante Position gewählte Stellvertretung nach, wenn sie besetzt ist. Eine Kooptierung ist dazu nicht notwendig. |
Link zum pull request | becca | |
5 | Änderungen in "§ 11: Vorstand":
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, Schriftführender Person, sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertretung von Obperson, Schriftführender Person, sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden. |
Link zum pull request | ncl |
Anfragen an den Vorstand
- Bezüglich des vergangenen Vereinsjahres ergeben sich immer wieder Fragen die möglicherweise bei dem Bericht des Vorstandes beantwortet werden könnten. Fragen können hier vor der GV bekannt gegegeben werden.
- Bitte die Anfragenummern nicht verändern (behandelt sie wie UIDs)!
Nummer | Frage | Link zur Diskussion / Verifikation | Fragestellende Person |
---|
Protokoll
- TBD