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2024-05-20 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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| Änderungen in "§ 11: Vorstand":
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(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl, Kooptierung (Abs. 2) '''oder Nachrücken (Abs. 12)''' einer Nachfolge wirksam. (Anmerkung: der fett markierte Teil ist zusätzlich)
(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl, Kooptierung (Abs. 2) '''oder Nachrücken (Abs. 12)''' einer Nachfolge wirksam. '''Bei einer stellvertrendenen Position, wird der Rückritt sofort wirksam; eine Nachbesetzung ist nicht notwendig.''' (Anmerkung: der fett markierte Teil ist zusätzlich)


sowie neu hinzuzufügen:
sowie neu hinzuzufügen: