2023-09-24 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
Anlumo (Diskussion | Beiträge) Begruendung |
Anlumo (Diskussion | Beiträge) Begruendung |
||
| Zeile 172: | Zeile 172: | ||
|style="text-align:center" | 2 | |style="text-align:center" | 2 | ||
| Statuten-Abaenderungsantrag:<br>§ 15 (2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen '''der Vorstand mit einfacher Mehrheit'''. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. | | Statuten-Abaenderungsantrag:<br>§ 15 (2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen '''der Vorstand mit einfacher Mehrheit'''. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. | ||
| Mit der aktuellen Formulierung hat jede Partei im Fall, dass der Antrag nicht in good faith gestellt wird, eine 50%-Chance, eine komplett parteiisches Gericht zu erhalten (nachdem nur 2 der 3 Schiedsrichter zustimmen muessen). Mir sind diese Wahrscheinlichkeiten zu gefaehrlich, deswegen wuerde ich gerne im Zweifel dem Verein einen Vorteil verschaffen. Hier ist noch zu | | Mit der aktuellen Formulierung hat jede Partei im Fall, dass der Antrag nicht in good faith gestellt wird, eine 50%-Chance, eine komplett parteiisches Gericht zu erhalten (nachdem nur 2 der 3 Schiedsrichter zustimmen muessen). Mir sind diese Wahrscheinlichkeiten zu gefaehrlich, deswegen wuerde ich gerne im Zweifel dem Verein einen Vorteil verschaffen. Hier ist noch zu erwaehnen, dass selbst wenn eine Streitpartei Vorstandsmitglied ist, diese immer noch leicht von den fuenf anderen Vorstandsmitgliedern ueberstimmt werden kann. | ||
| | | | ||
|style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]] | |style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]] | ||
| Zeile 182: | Zeile 182: | ||
(b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br> | (b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br> | ||
(c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben | (c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben | ||
| | | Es ist rechtlich ueberhaupt nicht geregelt, was dieses Schiedsgericht eigentlich beschliessen darf. Das heisst, auch so Dinge wie das komplette Vereinsvermoegen einer Person zu ueberweisen, kann Teil eines Beschlusses sein. Ob dieses Organ auch unilateral den Verein aufloesen kann, ist rechtlich nicht ganz definiert und daher unter Umstaenden auch moeglich. Nachdem diese Beschluesse endgueltig sind, kann nur ueber den traditionellen Rechtsweg dagegen Einspruch erhoben werden, nicht vereinsintern. | ||
| | | | ||
|style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]] | |style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]] | ||