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Diskussion:2017-05-19 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

AndiStern (Diskussion | Beiträge)
Zu Antrag 4, 5 & 6 sowie 13 & 14 als Vorbereitung zum 12.5.
Burnoutberni (Diskussion | Beiträge)
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* Bitte um Erklärung des Unterschieds zwischen Anträgen und Statutenanträgen ( abgesehen vom unterschiedlichen Quorum ), brauchen wir wirklich zwei Tagesordnungspunkte?
* Bitte um Erklärung des Unterschieds zwischen Anträgen und Statutenanträgen ( abgesehen vom unterschiedlichen Quorum ), brauchen wir wirklich zwei Tagesordnungspunkte?
* Was passiert bei der Akkreditierung?
* Was passiert bei der Akkreditierung?
Ad Antrag 11
* Ich lass' mich da gern eines Besseren belehren, aber ich sehe die Statutenwidrigkeit nicht. Die Statuten sagen § 9 Abs. 8 "…mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen." Was eine gültige Stimme ist, steht da aber nicht. Die Wahlordnung sagt: Enthaltung ist keine gültige Stimme. Daher müsste das so passen. Wie dem auch sei, wenn da wer mit mehr Erfahrung mit dem Vereinsgesetz anderer Meinung ist, dann werd' ich das auch noch ändern. IMHO ergibt aber Enthaltungen nicht zählen mehr Sinn, als eine Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder zu erfordern. Das würde dann nämlich bedeuten, dass eine Enthaltung dieselbe Wirkung wie eine Nein-Stimme hat, und das soll ja die Enthaltung explizit nicht sein. [[Benutzer:Burnoutberni|Burnoutberni]] ([[Benutzer Diskussion:Burnoutberni|Diskussion]]) 02:22, 23. Apr. 2017 (CEST)