Finanznot Warnsystem: Unterschied zwischen den Versionen
aus Metalab Wiki, dem offenen Zentrum für meta-disziplinäre Magier und technisch-kreative Enthusiasten.
Zur Navigation springenZur Suche springenK |
Enki (Diskussion | Beiträge) (klarer formuliert - wir tun alles menschenmögliche) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen. | |
− | |||
[[Kategorie:Policies]] | [[Kategorie:Policies]] | ||
[[Kategorie:Dokumentation]] | [[Kategorie:Dokumentation]] |
Version vom 17. Mai 2006, 00:10 Uhr
Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen.