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Diskussion:Vereinsstatuten.old: Unterschied zwischen den Versionen

Clemens (Diskussion | Beiträge)
K Abstimmungsverfahren: namen vergessen..
Andreas (Diskussion | Beiträge)
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Es gibt Wahlverfahren, die extreme Positionen bei starker Polarisierung der Wähler guten Chancen einräumt. Dann wiederum gibt es Wahlverfahren, die den breitesten Konsenz als wahrscheinlicheren Ausgang haben. Man sollte sich überlegen bei welchen Themen, welche Wahlverfahren Sinn machen. Bei der Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag halte ich einen breiten Konsenz für wichtig. Bei Fragen zu Realisierung gewisser Projekte ist imho eine ganz oder garnicht Politik effektiver. Wer sich nicht in der Länge des oben zitierten Wiki Artikels verlieren will, dem biete ich an bei dem Treffen -- und so eines wird es sicher geben -- auf dem die Vereinsgründung debatiert wird, einen kurzen Abgriss dieser Wahlsysteme vorzutragen. [[Benutzer:Clemens|Clemens]] 14:17, 1. Dez 2005 (CET)
Es gibt Wahlverfahren, die extreme Positionen bei starker Polarisierung der Wähler guten Chancen einräumt. Dann wiederum gibt es Wahlverfahren, die den breitesten Konsenz als wahrscheinlicheren Ausgang haben. Man sollte sich überlegen bei welchen Themen, welche Wahlverfahren Sinn machen. Bei der Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag halte ich einen breiten Konsenz für wichtig. Bei Fragen zu Realisierung gewisser Projekte ist imho eine ganz oder garnicht Politik effektiver. Wer sich nicht in der Länge des oben zitierten Wiki Artikels verlieren will, dem biete ich an bei dem Treffen -- und so eines wird es sicher geben -- auf dem die Vereinsgründung debatiert wird, einen kurzen Abgriss dieser Wahlsysteme vorzutragen. [[Benutzer:Clemens|Clemens]] 14:17, 1. Dez 2005 (CET)
Das Grundproblem, welches ich bei einer klassischen Vereinsstruktur sehe ist, dass der Vorstand die Generalversammlung vor vollendete Tatsachen stellen kann und die Generalversammlung nur die Möglichkeit hat entweder der Entscheidung widerwillig zuzustimmen, oder den Vorstand als ganzes abzuberufen.
Dementsprechend habe ich im Entwurf ein sehr weitgefasstes [http://de.wikipedia.org/wiki/Kooptierung Kooptierungsrecht] für den Vorstand vorgesehen. Sinn dahinter ist es den Vorstand zu zwingen in jede Entscheidung die Betroffenen mit Stimmrecht einzubinden (Im Sinne eines [http://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder Stakeholder Modells]). Man kann von den Statuten her den Vorstand dazu nicht zwingen. Aber man kann von den Statuten her die Möglichkeit dazu schaffen und Personen, welche diese nicht nutzen wollen nicht in der Vorstand zu wählen.
Z.B. die Wiener Grünen haben ein ziemlich ausgeklügeltes und sehr minderheitenfreindliches Wahlsystem bei Personalentscheidungen. Wirkliche Effekte hat dies aber nur, wenn wirklich viele Personen auf einmal gewählt werden (mind. 4). Weil erst dadurch eine wirkliche Minderheit die Möglichkeit bekommt den 3 oder 4 Platz zu bestimmen.
Ansonsten würde ich das [http://ffii.org FFII] Motto: "Our decision making rule is rough consensus by a fluid core community, responsibility for the task or the principle known as "just do it"" übernehmen und Wahlen in erster Linie als notwendiges Übel und nicht als den erstrebenswerten Entscheidungsmechanismus ansehen.
-- [[Benutzer:Andreas|Andreas]], 1.Dez 2005