Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | # In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen. | ||
== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium]] == | == §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] == | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereines. Insbesondere hat er zu besorgen: | # Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereines. Insbesondere hat er zu besorgen: | ||
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses | ## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses |