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Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen

Andreas (Diskussion | Beiträge)
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# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.
# In Ausnahmefällen, kann das [[Wohlwollende Gremium]] beschliesen, das Protokol nur den ordentlichen Mitgliedern zugänglich zu machen. Dazu benötigt es eines Beschlüsses des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] mit 2/3 Mehrheit. Der Beschluss auf Nichterveröffentlichung ist aber auf alle Fälle bekannt zu machen und schriftlich zu begründen.


== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium]] ==
== §16 Der Wirkungsbereich des [[Wohlwollende Gremium | Wohlwollenden Gremiums]] ==
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereines. Insbesondere hat er zu besorgen:  
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist das leitende und überwachende Organ des Vereines. Insbesondere hat er zu besorgen:  
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses  
## Aufstellung eines jährlichen Rechnungsabschlusses