Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann das [[Wohlwollende Gremium]] mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen. | # Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann das [[Wohlwollende Gremium]] mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen. | ||
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt. | # Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt. | ||
# Die | # Die Mitglieder sind zur Zahlung der von der [[Guru Meditation]] festgesetzten Beiträge verpflichtet. | ||
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 | # Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 | ||
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | # Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. |