Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 127: | Zeile 127: | ||
## Obsorge über den Vollzug der in der [[Guru Meditation]] gefaßten Beschlüsse. | ## Obsorge über den Vollzug der in der [[Guru Meditation]] gefaßten Beschlüsse. | ||
## Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern | ## Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern | ||
## Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die nicht der [[Guru Meditation]] vorbehalten sind und die sich das [[Wohlwollende Gremium]]zur Entscheidung vorbehalten hat | ## Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die nicht der [[Guru Meditation]] vorbehalten sind und die sich das [[Wohlwollende Gremium]] zur Entscheidung vorbehalten hat | ||
## Erstellung einer Geschäftsordnung | ## Erstellung einer Geschäftsordnung | ||
## Laufende Geschäftsführung und Verwaltung des Vereinsvermögens | ## Laufende Geschäftsführung und Verwaltung des Vereinsvermögens | ||
# Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator]] einzuberufen | # Das [[Wohlwollende Gremium]] ist mindestens alle drei Monate vom [[Wohlwollende Diktator]] einzuberufen | ||
== §17 Wirkungsbereich der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] == | == §17 Wirkungsbereich der Mitgliedern des [[Wohlwollende Gremium]] == |