Vereinsstatuten: Unterschied zwischen den Versionen
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Metalab - | = Metalab-Statuten= | ||
30. November 2005 | Grobentwurf, 30. November 2005 | ||
== §1 Name und Sitz == | == §1 Name und Sitz == | ||
Der Verein führt den Namen "Freunde des Metalabs (METALAB)". | # Der Verein führt den Namen "Freunde des Metalabs (METALAB)". | ||
# Sein Sitz ist Wien. | |||
Sein Sitz ist Wien. | |||
== §2 Wirkungsbereich == | == §2 Wirkungsbereich == | ||
Die Tätigkeit des Vereines | Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs (METALAB)" und seiner Mitglieder erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet der REPUBLIK ÖSTERREICH. | ||
== §3 Zweck == | == §3 Zweck == | ||
=== Grundsätzliches === | === 1. Grundsätzliches === | ||
# Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs (METALAB)" und seiner Mitglieder ist politisch und konfessionell neutral. | |||
Die Tätigkeit des Vereines | # Die Tätigkeit des Vereines "Freunde des Metalabs (METALAB)" und seiner Mitglieder erfolgt ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken und ist nicht auf Gewinn gerichtet. | ||
Die Tätigkeit des Vereines | |||
=== 2. Sachlicher Tätigkeitsbereich === | |||
# Förderung der Verbreitung von nicht kommerziellen UN*X-Derivaten, insbesondere LINUX. | |||
# Kommunikationsforum für Anwender, Entwickler. | |||
# Abhaltung von Workshops; Organisation von Symposien, Austellungen und Präsentationen; Herausgabe von Publikationen in elektronischer und gedruckter Form. | |||
# Förderung von bestehenden und neuen Informationstechnologien basierend auf offenen, vernetzten Systemen (Internet, Multimedia). Einrichtung und Betreibung von elektronischen Informationsdiensten wie Mailbox, FTP-, und WWW-Server. | |||
# Qualitätssicherung und Moderation von Public-Domain Software; Koordination von Forschungsprojekten. | |||
=== 3. Zu den Aufgaben des Vereins zählen insbesondere: === | |||
# Information, Beratung und Betreuung von Mitgliedern über die Anwendung freier UN*X-Derivate unter besonderer Beachtung von Technologieeinsatz, technischer Grundlagen, Trends und Förderung ihres Einsatzes in Unternehmen. | |||
# Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung von EDV-Anwendern und beruflich mit EDV-Befaßten unter besonderer Betonung der Technologien freier UN*X-Derivate. | |||
# Mitwirkung und Unterstützung bei der Forschung zu Technologien im Rahmen freier UN*X-Derivate. | |||
# Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vereinsmitgliedern und internationalen | |||
# Vereinigungen und Gremien mit ähnlichen Zielsetzungen. | |||
== §4 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes == | |||
# Der Klubabend | |||
# Die Erfassung eines Personenkreises von Gleichgesinnten | |||
# Die Sammlung, Weiterleitung und Verbreitung einschlägiger Informationen über freie UN*X-Derivate und deren Technologien. | |||
# Die Entsendung von Repräsentanten zu internationalen Fachveranstaltungen. | |||
# Die Abhaltung von eigenen Seminaren und Veranstaltungen unter besonderer Beachtung von Herstellerneutralität und Offenheit zur Information von Anwendern freier UN*X-Derivate und berufliche Weiterbildung von mit solchen Systemen befaßten Interessenten. | |||
# Die Herausgabe von eigenen Publikationen und die Verteilung von international verfügbaren Veröffentlichungen. | |||
# Der Aufbau und Betrieb von Informationsstellen zum Austausch von Nachrichten über freie UN*X-Derivate. | |||
# Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Zusammenhang mit freien UN*X-Derivaten und Einbringung der verstärkten Berücksichtigung solcher Systeme in die schulische und universitäre Ausbildung. | |||
# Die Sammlung und der Austausch von frei verfügbaren Softwareprodukten (Public Domain Software, Freeware, Shareware) für freie UN*X-Derivate. | |||
# Die Durchführung aller Aktivitäten, soweit sie zur Förderung freier UN*X-Derivate geeignet sind. | |||
# Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des EDV-Einsatzes und der Anwendung geeigneter Technologien. | |||
== §5 Finanzielle Mittel == | |||
# Mitgliedsbeiträge | |||
# Spenden | |||
# Subventionen | |||
== §6 Mitgliedschaft== | |||
# Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. | |||
# Ordentliches Mitglied kann jede physische Person sein, sofern sie die Vereinsziele bejaht. | |||
# Förderndes Mitglied kann werden, wer einen von der Generalversammlung zu bestimmenden, jährlichen Mindestförderungsbeitrag leistet. | |||
# Eine Aufnahme von Mitgliedern vor der konstituierenden Generalversammlung ist nicht vorgesehen. | |||
Die | == §7 Aufnahme von Mitgliedern == | ||
# Die Aufnahme in den Verein "Freunde des Metalabs (METALAB)" erfolgt auf Grund eines schriftlichen oder mündlichen Beitrittsantrages an den Obmann oder den Obmann-Stellvertreter, der darüber unverzüglich dem Vorstand berichtet. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über das Betrittsansuchen. | |||
# Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedschaftswerbers ohne Begründung ablehnen. Dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig. | |||
== §8 Beendigung der Mitgliedschaft == | |||
# Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes, sowie durch Auflösung des Vereines. | |||
# Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung erfolgen. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge verfallen an den Verein. | |||
# Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein "Freunde des Metalabs (METALAB)" kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn ein Verhalten des Mitgliedes gegeben ist, welches dem Ansehen des Vereines schadet oder den Vereinszielen entgegenwirkt. | |||
== §9 Rechte der Mitglieder == | |||
# Alle ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Weiters haben alle ordentlichen | |||
# Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht bei der Generalversammlung und das uneingeschränkte Stimmrecht bei allfälligen Abstimmungen im Verein. | |||
# Alle übrigen Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Vereines ohne Stimmrecht teilnehmen, Anträge einbringen und bei der Generalversammlung mit beratender Stimme fungieren. Durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes können den übrigen Mitgliedern alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern eingeräumt werden. | |||
Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | == §10 Pflichten der Mitglieder == | ||
# Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern, die Statuten und Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstandes zu beachten, weiters die von der Generalversammlung festgesetzten Beiträge zu bezahlen. | |||
# Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug, ruhen alle seine Rechte gegenüber dem Verein (Stimmrecht). Die Generalversammlung kann diesem Mitglied mit einfacher Mehrheit das Stimmrecht wiedergeben. | |||
# Zahlt ein Mitglied, das mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist, trotz Mahnung seinen Mitgliedsbeitrag nicht, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit den Ausschluß dieses Mitgliedes beschließen. | |||
# Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn das ausgeschlossene Mitglied die ausständigen Beiträge bezahlt. | |||
# Die fördernden Mitglieder sind zur Zahlung der von der Generalversammlung festgesetzten Beiträge verpflichtet. | |||
# Durch Nichtbezahlung endet die Mitgliedschaft sinngemäß wie nach den Bestimmungen des § 10 Abs. b | |||
# Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen geleisteten Tätigkeiten für den Verein oder für die von ihnen erbrachten Aufwendungen. | |||
§11 Mitgliedschaftsnachweis | §11 Mitgliedschaftsnachweis |