2007-05-27 Generalversammlung/Wahlmodus: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder nicht-anonyme Antrag kann durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder, oder durch Vorstandsbeschluss, in eine anonyme Abstimmung umgewandelt werden. Sollte eine sofortige Durchführung der anonymen Wahl für derartig umgewandelte Abstimmungen nicht möglich sein, gilt der Abstimmungspunkt als vertagt, und der amtierende Vorstand ist verpflichtet einen maximal 6 Wochen in der Zukunft liegenden Termin für eine Sonder-Generalversammlung, unter Einhaltung der zweiwöchigen Vorankündigungspflicht as per Statuten, anzukündigen. | Jeder nicht-anonyme Antrag kann durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder, oder durch Vorstandsbeschluss, in eine anonyme Abstimmung umgewandelt werden. Sollte eine sofortige Durchführung der anonymen Wahl für derartig umgewandelte Abstimmungen nicht möglich sein, gilt der Abstimmungspunkt als vertagt, und der amtierende Vorstand ist verpflichtet einen maximal 6 Wochen in der Zukunft liegenden Termin für eine Sonder-Generalversammlung, unter Einhaltung der zweiwöchigen Vorankündigungspflicht as per Statuten, anzukündigen. | ||
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