Diskussion:Hear no evil: Unterschied zwischen den Versionen
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IANAL, aber kann mir nicht ganz vorstellen, dass Songtitel-mitschreiben rechtlich bedenklich waere; den Tracklist-service dafuer zu verwenden allerdings (soweit ich seh) schon, insb. das aus der tracklist-sache in last.fm zu fuettern (UrhG § 40g). Das ganze als eine Privatperson in eine DB zu stecken und "fuer Forschungszwecke" analysieren ist soweit ich sehe aber zulaessig (s. UrhG § 42 Abs. 2). Es waer auf jeden Fall eine nette Uebung in Statistik. --- [[Benutzer:Antifuchs|Antifuchs]] | IANAL, aber kann mir nicht ganz vorstellen, dass Songtitel-mitschreiben rechtlich bedenklich waere; den Tracklist-service dafuer zu verwenden allerdings (soweit ich seh) schon, insb. das aus der tracklist-sache in last.fm zu fuettern (UrhG § 40g). Das ganze als eine Privatperson in eine DB zu stecken und "fuer Forschungszwecke" analysieren ist soweit ich sehe aber zulaessig (s. UrhG § 42 Abs. 2). Es waer auf jeden Fall eine nette Uebung in Statistik. --- [[Benutzer:Antifuchs|Antifuchs]] | ||
Warum sollt des rechtlich gefährlich sein, dass in last.fm zu speisen? Vor allem sind das Daten die ich auch bekommen könnt, wenn ich das manuell reinklopf. Also ich weiß nicht. Zwo... eins... Risiko :) --[[Benutzer:Oneup|Oneup]] 15:59, 20. Mär. 2007 (CET) |