2025-05-25 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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| §7 (6): Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen die Mitglieder das Metalab und dessen Ausstattung und Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. '''Alle Mitglieder des Vereins sind an die Hausordnung ([[2025-05-25_Generalversammlung/CoC|siehe Anhang 1]]) gebunden. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann der Vorstand die Mitgliedsrechte temporär einschränken oder die Mitgliedschaft gemäß § 6 (4) beenden.''' | | §7 (6): Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen die Mitglieder das Metalab und dessen Ausstattung und Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. '''Alle Mitglieder des Vereins sind an die Hausordnung ([[2025-05-25_Generalversammlung/CoC|siehe Anhang 1]]) gebunden. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann der Vorstand die Mitgliedsrechte temporär einschränken oder die Mitgliedschaft gemäß § 6 (4) beenden.''' | ||
§ 6 (4): Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung <s>anderer</s> '''von''' Mitgliedspflichten '''aus § 7''' und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung | § 6 (4): Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung <s>anderer</s> '''von''' Mitgliedspflichten '''aus § 7''' und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung der Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige Inanspruchnahme der Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch der Vereinszweck insgesamt gefährdet wird. | ||
| Die Statuten sind rechtlich bindender als GV-Beschlüsse. Unser CoC steht daher auf semi-wackeligen Beinen. Wir möchten ihn also in §7 (6), Pflichten von Mitgliedern, aufnehmen. | | Die Statuten sind rechtlich bindender als GV-Beschlüsse. Unser CoC steht daher auf semi-wackeligen Beinen. Wir möchten ihn also in §7 (6), Pflichten von Mitgliedern, aufnehmen. | ||
| [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/34 Antrag 4] | | [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/34 Antrag 4] | ||
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| [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/37 Antrag 7] | | [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/37 Antrag 7] | ||
|style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]] stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten | |style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]] stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten | ||
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| Hiermit stelle ich folgenden Alternativantrag zu Antrag 4: | |||
Die GV möge beschließen, dass §7 Abs 6 künftig wie folgt lautet: | |||
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Insbesondere müssen die Mitglieder das Metalab und dessen Ausstattung und Einrichtungen zu jedem Zeitpunkt pfleglich und mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. '''Alle Mitglieder des Vereins sind an die Hausordnung gebunden. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann der Vorstand die Mitgliedsrechte temporär einschränken oder die Mitgliedschaft gemäß § 6 (4) beenden.''' | |||
Weiter möge die GV beschließen, dass § 6 Abs 4 wie folgt lautet (wobei durchgestrichenes zu streichen ist): | |||
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung <s>anderer</s> '''von''' Mitgliedspflichten '''aus § 7''' und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Als grobe Verletzung seiner der Mitgliedspflichten gilt auch die übermäßige Inanspruchnahme der Vereinsmittel durch einzelne Mitglieder, wenn dadurch der Vereinszweck insgesamt gefährdet wird. | |||
Weiter möge die GV beschließen, dass unter § 10 (Aufgaben der Generalversammlung) ein neuer Absatz hinzugefügt wird: | |||
Festlegung der Hausordnung und des Prozesses zur unterjährigen Änderung dieser; | |||
| Mit dem Antrag 4 würde die Hausordnung Teil der Statuten werden, da Anhänge ein Teil der Statuten sind. Eine Unterjährige Änderung wie in der GV https://metalab.at/wiki/2023-09-24_Generalversammlung festgelegt (über das Jour Fixe mit Vetorecht des Vorstands) wäre damit ausgeschlossen. Daher schlage ich vor, anstatt die Hausordnung in die Statuten aufzunehmen, sollte die GV die Kompetenz bekommen sowohl die Hausordnung festzulegen als auch zu bestimmen wie zwischen den GVs eine Änderung der Hausordnung erfolgen kann. Also den bisherigen GV-Beschluss aus 2023 statutarisch absichern. | |||
| hier kommt ein Link | |||
|style="text-align:center" | [[Benutzer:eest9|eesti]] | |||
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