2025-05-25 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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| §6 (3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, <s>länger als</s> '''mindestens''' sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. '''Wenn ein Mitglied im Zahlungsrückstand ist und unter den angegeben Kontaktmöglichkeiten auch nach 3 Versuchen nicht erreichbar ist und auch auf dem Postweg kein Kontakt hergestellt werden kann, kann die Mitgliedschaft 3 Monate nach dem letzten Kontaktversuch beendet werden.''' Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. | | §6 (3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, <s>länger als</s> '''mindestens''' sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. '''Wenn ein Mitglied im Zahlungsrückstand ist und unter den angegeben Kontaktmöglichkeiten auch nach 3 Versuchen nicht erreichbar ist und auch auf dem Postweg kein Kontakt hergestellt werden kann, kann die Mitgliedschaft 3 Monate nach dem letzten Kontaktversuch beendet werden.''' Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. | ||
| Manche Leute sind Mitglied, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag und sind auch auf keinem Weg erreichbar. Es ist im Moment schwierig, diese Mitgliedschaften zu beenden. Außerdem herrscht Uneinigkeit darüber, wann die "sechs Monate" aus §6 (3) zu laufen beginnen. | | Manche Leute sind Mitglied, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag und sind auch auf keinem Weg erreichbar. Es ist im Moment schwierig, diese Mitgliedschaften zu beenden. Außerdem herrscht Uneinigkeit darüber, wann die "sechs Monate" aus §6 (3) zu laufen beginnen. | ||
| | | [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/32 Antrag 1] | ||
|style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]] stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten | |style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]] stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten | ||
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'''§7 (7):''' Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Ist ein Mitglied mit der Zahlung der eigenen Beiträge im Rückstand, so ruhen alle dessen Rechte mit Ausnahme des passiven Wahlrechts bis zur vollständigen Zahlung der Beiträge. | '''§7 (7):''' Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Ist ein Mitglied mit der Zahlung der eigenen Beiträge im Rückstand, so ruhen alle dessen Rechte mit Ausnahme des passiven Wahlrechts bis zur vollständigen Zahlung der Beiträge. | ||
| Verbesserung der Lesbarkeit von §7 (6), aufteilen in Abs. 6 und 7 aufgrund anderer Anträge | | Verbesserung der Lesbarkeit von §7 (6), aufteilen in Abs. 6 und 7 aufgrund anderer Anträge | ||
| | | [https://github.com/Metalab/Statuten/pull/31 Antrag 2] | ||
|style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]] stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten | |style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]] stellvertretend für die Arbeitsgruppe Statuten | ||
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