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ArbeitskreisSoziales/vorschlag: Unterschied zwischen den Versionen

gemeinsamer Vorschlag nach Besprechungen
Lavolsky (Diskussion | Beiträge)
ergänzung hörstatus for korrektheit vom aktuellen stand lol
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Sozialplenum:
Sozialplenum:


* Alle Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben
* Alle hörende Mitglieder des Verein können teilnehmen. Die Anwesenden können hörende nicht-Mitgliedern die Teilnahme erlauben
* Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 5x stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen
* Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 5x stimmberechtigte hörende Mitglieder teilnehmen
* Das Sozialplenum wählt eine protokollierende Person, die fasst die wesentlichen Punkte zusammen
* Das Sozialplenum wählt eine protokollierende hörende Person, die fasst die wesentlichen Punkte zusammen
* Das Sozialplenum kann Schlüssel ausgeben sowie mit Begründung sperren (positive Aufgabe, alle Keymember waren zumindest 1x auf einem Sozialplenum)
* Das Sozialplenum kann Schlüssel ausgeben sowie mit Begründung sperren (positive Aufgabe, alle hörende Keymember waren zumindest 1x auf einem Sozialplenum)
* Über Ausschlüsse entscheidet das Sozialplenum gemeinsam mit dem Vorstand
* Über Ausschlüsse entscheidet das Sozialplenum gemeinsam mit dem Vorstand
* Der Vorstand hat ein Vetorecht. Entscheidungen sind erstmal gültig aber können durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden
* Der Vorstand hat ein Vetorecht. Entscheidungen sind erstmal gültig aber können durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden
* Eine Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht abstimmen). In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden
* Eine hörende Person gegen die vom Vorstand temporäre Maßnahmen ausgesprochen wurde darf zum nächsten Sozialplenum erscheinen, um ihre Sicht der Dinge zu schildern (aber nicht abstimmen). In Ausnahmefällen kann das anders gehandhabt werden
* Das Sozialplenum entscheidet selbst ob bei neuen Informationen eine Sache nochmal behandelt wird
* Das Sozialplenum entscheidet selbst ob bei neuen Informationen eine Sache nochmal behandelt wird


"Taskforces":
"Taskforces":


* Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
* Bei vertraulichen Themen wird nur grob die Kategorie angesprochen (zB: es geht um sexuelle Gewalt) - daraufhin bildet sich aus den anwesenden hörende Mitgliedern des Sozialplenum eine Gruppe von 2-3 hörende Menschen, die sich mit diesem einen Thema befasst. Die betroffene/n hörende/n Person/en hat/haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung.
* Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7x Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen
* Um eine Taskforce zu gründen müssen mind. 7x hörende Mitglieder am Sozialplenum teilnehmen
* Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie zB Konsequenzen oder Streitschlichtung wird am Sozialplenum in Absprache berichtet.
* Nach 3 Monaten gibt es einen Bericht über den Zwischenstand am Sozialplenum. Nach spätestens 6 Monaten muss der Fall abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wie zB Konsequenzen oder Streitschlichtung wird am Sozialplenum in Absprache berichtet.
* Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand. Dieser hat ein Vetorecht
* Die wesentlichsten Punkte zur Entscheidungsfindung werden zusammengefasst und gehen als nachvollziehbarer Bericht an den Vorstand. Dieser hat ein Vetorecht