2024-05-20 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, Schriftführende, sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertretung von Obperson, Schriftführende, sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden. | (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, und zwar aus Obperson, Schriftführende, sowie Kassaperson und soweit von der Generalversammung gewählt auch jeweils Stellvertretung von Obperson, Schriftführende Person, sowie Kassaperson. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu drei Beisitzende zur Erfüllung eines spezifisches Aufgabengebiets bestellen. Die Funktionsbezeichnungen können von den jeweiligen Vorstandmitgliedern für die Dauer ihrer Periode an ihr Geschlecht angepasst werden. | ||
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