Zum Inhalt springen

2023-09-24 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

Anlumo (Diskussion | Beiträge)
Begruendung
Noch mehr Anträge. Whoop whoop
Zeile 177: Zeile 177:
|-
|-
|style="text-align:center" | 3
|style="text-align:center" | 3
| Statuten-Ergaenzungsantrag:<br>
| <s>Statuten-Ergaenzungsantrag:<br>
§ 15 (5) Das Schiedsgericht kann ausschließlich in folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:<br>
§ 15 (5) Das Schiedsgericht kann ausschließlich in folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:<br>
(a) Interpretationsspielraum in den Vereinsstatuten, nicht jedoch Entscheidungen, die nicht den Vereinsstatuten entsprechen<br>
(a) Interpretationsspielraum in den Vereinsstatuten, nicht jedoch Entscheidungen, die nicht den Vereinsstatuten entsprechen<br>
(b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br>
(b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br>
(c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben
(c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben</s>
| Es ist rechtlich ueberhaupt nicht geregelt, was dieses Schiedsgericht eigentlich beschliessen darf. Das heisst, auch so Dinge wie das komplette Vereinsvermoegen einer Person zu ueberweisen, kann Teil eines Beschlusses sein. Ob dieses Organ auch unilateral den Verein aufloesen kann, ist rechtlich nicht ganz definiert und daher unter Umstaenden auch moeglich. Nachdem diese Beschluesse endgueltig sind, kann nur ueber den traditionellen Rechtsweg dagegen Einspruch erhoben werden, nicht vereinsintern.
| <s>Es ist rechtlich ueberhaupt nicht geregelt, was dieses Schiedsgericht eigentlich beschliessen darf. Das heisst, auch so Dinge wie das komplette Vereinsvermoegen einer Person zu ueberweisen, kann Teil eines Beschlusses sein. Ob dieses Organ auch unilateral den Verein aufloesen kann, ist rechtlich nicht ganz definiert und daher unter Umstaenden auch moeglich. Nachdem diese Beschluesse endgueltig sind, kann nur ueber den traditionellen Rechtsweg dagegen Einspruch erhoben werden, nicht vereinsintern.</s><br>
Antrag wurde zurückgezogen
|   
|   
|style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]]
|style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]]
Zeile 228: Zeile 229:
|-
|-
|style="text-align:center" | 9
|style="text-align:center" | 9
| Die Generalversammlung möge beschließen, die Räumlichkeiten des Metalabs für bestimmte Zeiträume bewusst im Sinne der Inklusion von Personen mit Autismus nur für bestimmte Personengruppen zu öffnen.
Diese Maßnahme wird zur nächsten ordentlichen Generalversammlung evaluiert. Das Terminmanagement übernehmen Vereinsmitglieder mit Autismus unter Berücksichtigung regelmäßiger Events und in Absprache mit Mitgliedern des Vorstands. Die Termine müssen mindestens 14 Tage im Voraus im Metalab Kalender sowie mindestens 3 Tage im Voraus auf der internen Mailliste angekündigt werden.
Ausschließlich folgende Personen dürfen zu diesen Terminen im Vereinslokal anwesend sein:
# Personen mit Autismus (mit offizieller Diagnose oder selbstdiagnostiziert)
# Menschen mit Verständnis von Autismus, die auf Wunsch von in Punkt 1 genannten Personen eingeladen werden, um bei Projekten mitzuwirken
# Vorstandsmitglieder zur Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit
|style="text-align:center" | [[Benutzer:anlumo|anlumo]]
|-
|style="text-align:center" | 10
| Der https://metalab.at/wiki/Code_of_Conduct kann auch außerhalb der Generalversammlung mit einer 2/3 Mehrheit am Jour-Fixe geändert werden. Änderungen werden nach dem nächsten Vorstandstreffen gültig. Der Vorstand kann bei begründeten Bedenken ein Veto einlegen, dafür ist ein Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit notwendig. Im Falle eines Veto wird die Änderung nicht gültig und muss zur nächsten Generalversammlung gebracht werden. 
|style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]]
|-
|style="text-align:center" | 11
| Sollte die Generalversammlung den Antrag Nr. 10 ablehnen, möchte ich folgenden neuen Code of Conduct vorschlagen: https://metalab.at/wiki/Code_of_Conduct/Vorschlag-GV23
Dieser Vorschlag basiert auf den Diskussionen die im Vorfeld geführt wurden. Siehe auch: https://metalab.at/wiki/Coc-update für alle Protokolle und Vorschläge. Es gibt zusätzlich zur englischen Übersetzung auch noch Versionen in einfacher Sprache - vereinfachtes Deutsch und simple English - vereinfachtes Englisch. Sollte es signifikante Unterschiede zur deutschen Version bestehen wird versucht die Übersetzungen und einfachen Versionen so anzupassen, dass sie der deutschen Version sinngemäß entsprechen. Details der Übersetzungen und alternativen Versionen können auch außerhalb der Generalversammlung angepasst werden, sofern dadurch keine signifikante inhaltliche Änderung entsteht.
|style="text-align:center" | [[Benutzer:becca|becca]]
|-
|style="text-align:center" | 12
| Die Generalversammlung hebt den GV Beschluss vom 2.8.2023 über den Ausschluss von Claire Xenia auf. Stattdessen ist jetzt ihre Mitgliedschaft seit diesem Stichtag auf ruhend gestellt.
|style="text-align:center" | [[User:Arielle|Arielle]]
|-
|style="text-align:center" | 13
| Die Generalversammlung hebt das Hausverbot von Claire Xenia auf.
|style="text-align:center" | [[User:Arielle|Arielle]]
|-
|style="text-align:center" | 14
| Die Generalversammlung beschließt, dass jenes Mitglied, das Claire Xenia in ihrem Statement vom 29. Juli nur als “die andere Person” identifiziert, für die nächsten 2 Jahre Montags nur in Ausnahmefällen ins Metalab kommen soll. Solche Ausnahmefälle sind Claire über die Anlaufstelle mindestens zwei Wochen im voraus bekannt zu geben.
| Der eMail-thread “Mitteilung Vereinsausschluss [Ticket#584510]” [1] allein spricht Bände, wenn man ihn in den Kontext von dem stellt, was Claire in ihrer Einberufung des Schiedsgerichts [2] über ihre Erfahrungen mit dem Vorstand schreibt, und was sie in ihrem Statement vom 29. Juli [3] über den Vorfall selbst schreibt.
Der Vereinsausschluss ist die strengste Strafe, die ein Verein verhängen kann. Ein Ausschluss sollte nur nach gewissenhafter Prüfung der Umstände erfolgen, und in jedem Fall sollte eine Prüfung stattfinden, ob ein milderes Mittel bereits ausreicht. Der Vorstandsbeschluss zum Ausschluss von Claire lässt nicht erkennen, dass solche Prüfungen stattgefunden haben. Das ist besonders bedenklich in Anbetracht der Tatsache, dass Claire sogar selbst ein solches milderes Mittel in ihrem Statement vorgeschlagen hat, das der Vorstand hätte prüfen müssen.
Der obenstehenden Antrag 3 hat nur das Ziel, einen Zustand zu schaffen, in dem beide Personen das Metalab nutzen können. Der Beschluss von Antrag 3 durch die GV soll insbesondere nicht als Beschluss oder Urteil der GV über Schuld oder Unschuld der anderen Person in dem zugrundeliegenden Konflikt angesehen werden. Das wäre weder die Aufgabe der GV, noch liegen ihr die Information vor, die für die Beantwortung dieser Frage notwendig wäre.
[1] https://i.imgur.com/K4Bhht4.png
[2] https://docs.google.com/document/d/17H8wckK0fQ_MXM9nC6aKRSZos5xuvyRppOvxtTLANhU
[3] https://docs.google.com/document/d/10Ni_Maj5d9PODRutJtJNRbOPIvfW2vz-NibTkuXFcZ4
|style="text-align:center" | [[User:Arielle|Arielle]]
|-
|style="text-align:center" | 15
| Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisici elit, sed eiusmod tempor incidunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquid ex ea commodi consequat. Quis aute iure reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint obcaecat cupiditat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.   
| Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisici elit, sed eiusmod tempor incidunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquid ex ea commodi consequat. Quis aute iure reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur. Excepteur sint obcaecat cupiditat non proident, sunt in culpa qui officia deserunt mollit anim id est laborum.   
|   
|   
|   
|   
|style="text-align:center" | [[Benutzer:Du|Du]]
|style="text-align:center" | [[User:Du|Du]]


|}
|}