2023-09-24 Generalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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| Statuten-Abaenderungsantrag:<br>§ 15 (2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. | | Statuten-Abaenderungsantrag:<br>§ 15 (2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Mitglieder des Schiedsgerichts binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum*zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen '''der Vorstand mit einfacher Mehrheit'''. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. | ||
| | | Mit der aktuellen Formulierung hat jede Partei im Fall, dass der Antrag nicht in good faith gestellt wird, eine 50%-Chance, eine komplett parteiisches Gericht zu erhalten (nachdem nur 2 der 3 Schiedsrichter zustimmen muessen). Mir sind diese Wahrscheinlichkeiten zu gefaehrlich, deswegen wuerde ich gerne im Zweifel dem Verein einen Vorteil verschaffen. Hier ist noch zu Erwaehnen, dass selbst wenn eine Streitpartei Vorstandsmitglied ist, diese immer noch leicht von den fuenf anderen Vorstandsmitgliedern ueberstimmt werden kann. | ||
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§ 15 (5) Das Schiedsgericht kann ausschließlich in folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:<br> | § 15 (5) Das Schiedsgericht kann ausschließlich in folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:<br> | ||
(a) Interpretationsspielraum in den Vereinsstatuten, nicht jedoch Entscheidungen, die nicht den Vereinsstatuten entsprechen<br> | (a) Interpretationsspielraum in den Vereinsstatuten, nicht jedoch Entscheidungen, die nicht den Vereinsstatuten entsprechen<br> | ||
(b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder | (b) Anfechtung von Entscheidungen des Vorstands oder von Entscheidungen, die vom Vorstand getragen werden<br> | ||
(c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben | (c) Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, die aus dem Vereinsverhältnis entstanden sind, aber keine Auswirkungen auf den Verein selber haben | ||
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