COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen
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Ripper (Diskussion | Beiträge) K →2G-Nachweis: Verkürzte Gültigkeitsdauern der Impfungen laut 1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_511/BGBLA_2021_II_511.html |
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::* ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist | ::* ein Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist | ||
:* '''Impfung nach Genesung''' | :* '''Impfung nach Genesung''' | ||
::* ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als | ::* ein Impfnachweis über eine Impfung, welche mindestens 21 Tage nach einer Genesung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist | ||
::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als | ::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Erstimpfung erfolgte, der nicht älter als 270 Tage ist | ||
:* '''Impfung''' | :* '''Impfung''' | ||
::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als | ::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung, welcher nicht älter als 270 Tage ist | ||
::* ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als | ::* ein Impfnachweis über eine Impfung mit Johnson&Johnson, welcher nicht älter als 270 Tage ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung | ||
::* ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als | ::* ein Impfnachweis über eine Drittimpfung, die mindestens 120 Tage nach der Zweitimpfung erfolgt ist, welcher nicht älter als 270 Tage ist | ||
::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als | ::* ein Impfnachweis über eine Zweitimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson, die mindestens 14 Tage nach der Erstimpfung stattgefunden hat, welcher nicht älter als 270 Tage ist | ||
:* Als Impfnachweis gilt | :* Als Impfnachweis gilt | ||
::* ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass") | ::* ein EU Digital Covid Certificate ("Grüner Pass") |