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− | Schlafen im Metalab ist naheliegenderweise unerwuenscht, da es sich um einen Arbeitsort handelt. Wenn man muede ist dann sollte man sein Zuhause aufsuchen oder koffeinhaltige [[Mate|Getraenke]] (oder [[Matelade|Speisen]]) in betracht ziehen. Chillen und Sozialisieren ist vollkommen | + | Schlafen im Metalab ist naheliegenderweise unerwuenscht, da es sich um einen Arbeitsort handelt. Wenn man muede ist dann sollte man sein Zuhause aufsuchen oder koffeinhaltige [[Mate|Getraenke]] (oder [[Matelade|Speisen]]) in betracht ziehen. Chillen und Sozialisieren ist vollkommen in Ordnung, jedoch mit der Absicht sich wo auch immer hinzupflanzen um zu Schlafen ist nicht ok. Uebernachten um so weniger. |
Je nach Situation, kann bei mehrmaligem Auffallen einer Person, diese verwarnt und/oder bei keiner Einsicht bzw. weiterem Auffallen, ein Hausverbot erteilt werden. Zuerst sollte man auf jeden Fall mit der Person REDEN um die Situation/Umstand genauer zu eruieren und seinen Hausverstand einsetzen und nicht blind diese, eh schon sehr lose gehaltene, Regelung befolgen (oder i-Tuepfelrodeo veranstalten). | Je nach Situation, kann bei mehrmaligem Auffallen einer Person, diese verwarnt und/oder bei keiner Einsicht bzw. weiterem Auffallen, ein Hausverbot erteilt werden. Zuerst sollte man auf jeden Fall mit der Person REDEN um die Situation/Umstand genauer zu eruieren und seinen Hausverstand einsetzen und nicht blind diese, eh schon sehr lose gehaltene, Regelung befolgen (oder i-Tuepfelrodeo veranstalten). |
Version vom 29. August 2013, 16:51 Uhr
Schlafen
Schlafen im Metalab ist naheliegenderweise unerwuenscht, da es sich um einen Arbeitsort handelt. Wenn man muede ist dann sollte man sein Zuhause aufsuchen oder koffeinhaltige Getraenke (oder Speisen) in betracht ziehen. Chillen und Sozialisieren ist vollkommen in Ordnung, jedoch mit der Absicht sich wo auch immer hinzupflanzen um zu Schlafen ist nicht ok. Uebernachten um so weniger.
Je nach Situation, kann bei mehrmaligem Auffallen einer Person, diese verwarnt und/oder bei keiner Einsicht bzw. weiterem Auffallen, ein Hausverbot erteilt werden. Zuerst sollte man auf jeden Fall mit der Person REDEN um die Situation/Umstand genauer zu eruieren und seinen Hausverstand einsetzen und nicht blind diese, eh schon sehr lose gehaltene, Regelung befolgen (oder i-Tuepfelrodeo veranstalten).
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